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Vorstände von NDR-Rundfunkrat und Verwaltungsrat kritisieren Ergebnisse der Rundfunkkommission der Länder

Geschrieben am 24-09-2008

Hamburg (ots) - Gemeinsame Presseerklärung zu den
Beratungsergebnissen der Rundfunkkommission der Länder:

Die Vorstände von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des
Norddeutschen Rundfunks haben die Ergebnisse der Rundfunkkommission
der Länder vom 11. September 2008 kritisiert. Beide Gremienvorstände
gaben dazu am Mittwoch (24. September) in Hamburg eine gemeinsame
Erklärung ab. Vorausgegangen war eine Klausurtagung des Rundfunkrats
am Wochenende, auf der die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung der
erwarteten gesetzlichen Vorgaben im 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RfÄndStV) für die künftige Arbeit und
Verantwortung der Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten beschlossen wurden. U.a. wird eine Projektgruppe
"Drei-Stufen-Test" eingesetzt, die sich mit den inhaltlichen,
formalen und organisatorischen Voraussetzungen des Drei-Stufen-Tests
im NDR befassen wird.

Dabei wurden auch die jüngsten Beschlüsse der Rundfunkkommission
der Länder vom 11. September 2008 diskutiert: Auf Widerspruch in den
Gremien stieß die Forderung der Rundfunkkommission, alle bestehenden
Telemedienangebote der Sender einem Drei-Stufen-Test bis 2010 zu
unterziehen. Der Beihilfekompromiss mit der EU sieht eine derartige
Regelung nicht vor. Der 12. RfÄndStV geht weit über die Forderungen
der EU-Kommission hinaus - ohne erkennbaren Nutzen für alle
Beteiligten.

Nach den Vorstellungen der Rundfunkkommission müssen die Gremien
alle Telemedienangebote des NDR, sendungsbezogen und
nicht-sendungsbezogen, und oft seit Jahren bestehend, wie
"Erinnerungen an die Zukunft", "Schleswig-Holstein Musik Festival",
"Kinder im Netz - Sicherheit und Medienkompetenz", Sendungsarchive
wie "Zapp", einem Drei-Stufen-Test unterziehen.

Inhaltlich steht zu befürchten, dass den Online-Nutzern künftig
Inhalte vorenthalten werden sollen, für die sie bereits
Rundfunkgebühren gezahlt haben: So soll das Angebot von
Sport-Großereignissen und Spielen der ersten und zweiten
Fußballbundesliga nur 24 Stunden nach der Erstausstrahlung abrufbar
sein. Auch eigenständige Online-Ratgeberangebote sollen dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk zum Beispiel verboten werden.

Rundfunkrat und Verwaltungsrat des NDR begrüßen die Veränderung
bei dem notwendigen Quorum für Genehmigungsentscheidungen der Gremien
im Rahmen des Drei-Stufen-Tests.

Die Öffnung der nicht-sendungsbezogenen Telemedien für
Unterhaltungsangebote wird der grundgesetzlich garantierten
Programmautonomie der Rundfunkanstalten gerecht und entspricht der
Forderung der Gremien.

Die Verlängerung der Frist für die Stellungnahme Dritter im
Drei-Stufen-Test wurde als künstliche Verfahrensverlängerung
abgelehnt, zumal der gesamte Drei-Stufen-Test bereits mehrere Monate
umfasst.

Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6561
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6561.rss2

Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199


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