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,Börse Online' im Gespräch mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Unternehmen dürfen erpresserischen Aktionären nicht vorschnell klein bei geben

Geschrieben am 24-09-2008

München (ots) - Bekämpfung missbräuchlicher Aktionärsklagen hat
Priorität / Warnung an Vorstände, bei Anfechtungsklagen aus
Bequemlichkeit Vergleiche zu schließen / Einführung einer
Bagatellschwelle geplant

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries warnt Unternehmenslenker
davor, bei Angriffen von räuberischen Aktionären zu schnell
nachzugeben. Unter hohem Zeitdruck seien Vergleiche mit
erpresserischen Klägern verständlich. "Wir können den Unternehmen
nicht verbieten, Vergleiche zu schließen", sagt Zypries in einem
aktuellen Interview mit dem Anlegermagazin 'Börse Online' (Ausgabe
40/2008, EVT 25. September 2008). Aber: "Wenn ein solcher Zeitdruck
nicht vorhanden ist, darf der Vorstand nicht das Geld der Aktionäre
durch einen Vergleich aus Bequemlichkeit verschleudern, sondern muss
eine aussichtslose Klage abwehren. Er würde sich sonst
schadensersatzpflichtig machen", ergänzt die Ministerin.

So genannte räuberische Aktionäre leben davon, systematisch gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse zu klagen. Während eine solche Klage
läuft, werden wichtige Beschlüsse nicht rechtskräftig. Die unter
Zeitdruck gesetzten Unternehmen scheuen meist den Weg durch die
Instanzen und zahlen die aufsässigen Aktionäre stattdessen aus. Die
ausgeprägten Schutzrechte im deutschen Aktienrecht würden von den
Klägern ausgenutzt, erläutert Zypries gegenüber 'Börse Online': "In
gewisser Weise ist die räuberische Anfechtungsklage also typisch
deutsch."

Zypries will, noch vor der Bundestagswahl 2009 schärfere Regeln
gegen diese Praktiken durch den Bundestag bringen. "Die Bekämpfung
missbräuchlicher Aktionärsklagen liegt mir besonders am Herzen",
versichert die Bundesjustizministerin. Die entsprechenden Regeln
sollen Teil des Gesetzes zur Umsetzung der europäischen
Aktionärsrechterichtlinie werden. Unter anderem will Zypries eine
Bagatellschwelle einführen. Aktionäre, die weniger als 100 Euro vom
Nennwert des betreffenden Unternehmens halten, sollen demnach künftig
nicht mehr wegen leichter Verstöße wichtige Entscheidungen aufhalten
können. Die Bundesjustizministerin wehrt sich im 'Börse
Online'-Interview gegen die Kritik von Experten, die diese Schwelle
realitätsfern genannt hatten: "Bei der Schwelle von 100 Euro geht es
eigentlich um das Aussortieren ganz krasser Fälle. Wenn jemand mit
weniger als 100 Euro Nennbetrag an einer Gesellschaft beteiligt ist
und dann eine Anfechtungsklage erhebt, um eine milliardenschwere
Kapitalerhöhung aufzuhalten, dann stimmt ganz offensichtlich etwas
nicht."

Originaltext: Börse Online, G+J Wirtschaftsmedien
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67525
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67525.rss2

Pressekontakt:
Tobias Kaiser, Redaktion 'Börse Online',
Tel.: 030/2 20 74 -149, Fax 0721/50 96 63 -211,
E-Mail tobias.kaiser_fr@boerse-online.de
www.boerse-online.de

Hinweis für die Redaktionen:
Der vollständige Beitrag der ,Börse Online'-Redaktion kann bei Sascha
Grüning, PubliKom Kommunikationsberatung, unter Telefon 040/39 92 72
-14 oder per E-Mail presse@publikom.com angefordert werden.


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