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Presserat kritisiert geplantes BKA-Gesetz

Geschrieben am 19-09-2008

Bonn (ots) - Das Plenum des Deutschen Presserats hat auf seiner
Sitzung am 17.09.2008 in Bonn einzelne Regelungen des geplanten
BKA-Gesetzes scharf kritisiert. Mit dem "Gesetz zur Abwehr von
Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt"
wird der Polizei die Möglichkeit eröffnet, von Journalisten die
Herausgabe von Recherchematerial zu verlangen, obwohl ein
Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz von Informanten besteht. "Es ist
nicht mit der Pressefreiheit vereinbar, wenn das BKA im Rahmen der
Gefahrenabwehr durch staatliche Eingriffe die Redaktionsarbeit
nachhaltig belastet und damit das unabdingbare Vertrauen zwischen
Quellen und Redaktionen zerstört", betont Manfred Protze, Sprecher
des Plenums.

Der Deutsche Presserat, der sich neben der Verteidigung der
Pressefreiheit auch für den unbehinderten Zugang zu
Nachrichtenquellen einsetzt, sieht hier noch dringenden
Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Er appelliert deshalb an den
Deutschen Bundestag, dem Regierungsentwurf zum BKA-Gesetz in diesem
Punkt die Zustimmung zu verweigern.

Originaltext: Deutscher Presserat
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/14918
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_14918.rss2

Pressekontakt:
Deutscher Presserat
Lutz Tillmanns
Tel.: 0228 - 985720
Fax: 0228 - 98572 - 99
E-Mail: info@presserat.de


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