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Tipico wird durch das aktuelle Sportwettenurteil vom AG Biberach erneut bekräftigt

Geschrieben am 06-06-2006

Frankfurt am Main (ots) -

Das Amtsgericht Biberach hat laut Beschluss vom 31.05.2006
(AZ: 6 Ds 36 Js 24179/04) die Klage gegen die Vermittlung von
Sportwetten an die Tipico abgeschmettert. Das Gericht sah es als
erwiesen an, das Tipico nicht strafbar handelt. Die Strafbarkeit
scheiterte durch verschiedene Faktoren. Die aktuelle Rechtslage in
Baden-Württemberg besagt, dass das Vermitteln von Sportwetten nur vom
Land Baden-Württemberg veranstaltet werden darf. Das ist jedoch
sowohl mit dem Grundgesetz Artikel 12 Abs. 1 (Entscheidung des
Bundesverfassungsgericht vom 28.03.06, 1 BvR 1054/01)als auch mit
dem EU-Gemeinschaftsrecht Art. 43 und insbesondere 49 EG
unvereinbar. Zudem wurde begründet, dass das staatliche Wettmonopol
derzeit nicht ausreichend an dem Ziel der Spiel und Wettsucht
ausgerichtet ist, und dem § 43 und 49 EG nicht entspricht. Da dass EU
Gemeinschaftsrecht Vorrang besitzt, darf § 284 StGB nicht angewendet
werden, und zudem wäre das Verfahren bei unklarem Sachverhalt dem
Europäischen Gerichtshof vorzulegen gewesen. Eine Verurteilung würde
somit auf eine nichtverfassungsmäßige Rechtslage beruhen. Somit sah
das Amtsgericht Biberach keine Grundlage für die Eröffnung einer
Hauptverhandlung und schmetterte die Klage der Staatsanwaltschaft
Ravensburg ab. Die grenzüberschreitende Sportwettvermittlung an
einen innerhalb der EU staatlich konzessionierten Buchmacher ist
zulässig. Die entgegenen Landesgesetze verstoßen gegen EU-Recht. Der
§ 284 StGB findet nach aktuellem Stand für lizenzierte
Sportwettenvermittler keine Anwendung.


Tipico Deutschland ist ein Dienstleistungsunternehmen des
internationalen Wettunternehmens Tipico Co. Ltd, 4 Valley Towers,
Valley Road, Birkirkara, Malta,

Originaltext: Tipico Deutschland Marketing und Vertriebs GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61815
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61815.rss2


Kontakt:
Stefan Meurer
Geschäftsführer
Tel. 069/ 25 62 278-0
Fax: 069/ 25 62 278 20
E-Mail: vertrieb@tipico.com

Rechtsanwalt
Alexander Hornung
Tel. 0721/40 14 11
Fax: 0721/40 12 79


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