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Elterngeld: Einkommensersatz und Mindestbetrag fast gleichauf

Geschrieben am 08-09-2008

Wiesbaden (ots) - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis)
mitteilt, haben bundesweit zwischen Januar 2007 und Juni 2008 rund
752 000 Mütter und Väter für ihr 2007 geborenes Kind Elterngeld
erhalten. Davon bezogen 399 000 Mütter und Väter (53%) das Elterngeld
auf Basis des Einkommensersatzes, 353 000 Mütter und Väter (47%) auf
Basis des Mindestbetrags.

Von den 399 000 Müttern und Vätern, die Elterngeld auf Basis des
Einkommensersatzes erhielten, bezogen 50 000 Elterngeldempfänger
(6,5% von allen Elterngeldempfängern) zusätzlich einen
Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag. Der
Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent des Elterngeldbetrages,
mindestens 75 Euro; der Mehrlingszuschlag beläuft sich auf je 300
Euro für das zweite und jedes weitere Kind.

Von den 353 000 Elterngeldbeziehern auf Basis des Mindestbetrags
erhielten rund 230 000 Mütter und Väter (31% von allen
Elterngeldbeziehern) ausschließlich den Mindestbetrag in Höhe von 300
Euro. Zusätzlich zum Mindestbetrag bezogen weitere rund 123 000
Mütter und Väter (16%) einen Geschwisterbonus und/oder einen
Mehrlingszuschlag.

Einkommensersatz erhalten Mütter und Väter, die vor der Geburt des
Kindes erwerbstätig waren. Dazu werden auch Leistungen gerechnet, die
bei Reduzierung des Einkommens zum Beispiel durch Teilzeitarbeit oder
als Geringverdienstzuschlag gezahlt werden. Liegt der
Elterngeldanspruch unter 300 Euro, wird er auf den Mindestbetrag
aufgestockt. Der Mindestbetrag wird in der Regel an Mütter und Väter
gezahlt, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren. Dies
traf auf 93% der Mütter und Väter zu, die Elterngeld auf Basis des
Mindestbetrags erhielten. Die übrigen 7% waren vor der Geburt
erwerbstätig; bei ihnen wurde das Elterngeld auf den Mindestbetrag
aufgestockt, da der Elterngeldanspruch weniger als 300 Euro betrug.

In Bayern (60%), Brandenburg und Sachsen (je 59%) war der Anteil
der Väter und Mütter, die Elterngeld auf Basis des Einkommensersatz
bezogen, am größten, in Bremen (42%), Nordrhein-Westfalen (48%) und
Niedersachsen (49%) am niedrigsten.

In Bremen (58%), Nordrhein-Westfalen (52%), Niedersachsen (51%)
erhielt dementsprechend mehr als jeder Zweite Elterngeld auf Basis
des Mindestbetrags. In Bayern (40%) sowie Brandenburg und Sachsen
(41%) war dieser Anteil am niedrigsten.

Differenzierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2007
geborene Kinder - unter anderem zur Erwerbstätigkeit der Eltern und
zur Höhe des gezahlten Betrags - sind im Publikationsservice des
Statistischen Bundesamtes abrufbar unter
www.destatis.de/publikationen (Suchbegriff: "Elterngeld ").

Eine Tabelle enthält die Online-Fassung dieser Pressemitteilung
unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Annica Böttcher,
Telefon: (0611) 75-8167,
E-Mail: jugendhilfe@destatis.de

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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