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Ferienjobs für Studenten - Gute Gelegenheit zum Nebenverdienst

Geschrieben am 06-06-2006

Berlin (ots) -

- Querverweis: Das Tonmaterial wird über ors versandt und ist unter
http://www.presseportal.de/audio abrufbar -

Sommerzeit ist Ferienzeit - auch für Studenten. Oft nutzen sie die
Semesterferien, um die schmale Börse mit einem Ferienjob
aufzubessern. Das lohnt sich: Zwar sind Studenten in einem
Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich - wie alle anderen
Arbeitnehmer auch - versicherungspflichtig in allen Zweigen der
Sozialversicherung. Aber es gibt Ausnahmeregelungen für sie, nämlich
bei den so genannten Aushilfsjobs. Welche das sind, erklärt Ulrich
Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund:

O-Ton: 21 sec.
"Das sind Beschäftigungen, die auf maximal zwei Monate oder 50
Arbeitstage im Jahr befristet sind. In dieser Zeit kann man so viel
verdienen wie man will, und auch die Arbeitsstunden spielen bei der
Beurteilung keine Rolle. Diese Beschäftigungen sind abgabenfrei für
den Arbeitgeber wie für den Studenten, das ist wichtig."

Häufen sich diese Beschäftigungen, werden sie zusammengerechnet
und es tritt Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein, wenn
die Zeitgrenzen im laufenden Kalenderjahr überschritten werden. Der
Rentenexperte empfiehlt deshalb die so genannten Minijobs, also die
400-Euro-Jobs, wenn Studenten dauerhaft jobben möchten:

O-Ton: 18 sec.
"Eine Dauerbeschäftigung mit nicht mehr als 400 Euro Verdienst im
Monat ist versicherungsfrei. Der Student muss demzufolge auch keine
Versicherungsbeiträge zahlen, erhält seinen Verdienst also brutto wie
netto ausgezahlt, und lediglich der Arbeitgeber hat hier eine
Pauschalabgabe zu leisten."

Studenten, die dauerhaft mehr als 400 Euro im Monat verdienen,
müssen gewisse Grenzen beachten:

O-Ton: 29 sec.
"Wer dauerhaft über 400 Euro im Monat verdient, bei dem muss zunächst
geprüft werden, ob das Studium noch im Vordergrund steht, ob er noch
Student ist. Das ist nur dann der Fall, wenn der Student höchstens 20
Stunden in der Woche arbeitet. Überschreitet er aber diese
Zeitgrenze, dann wird er wie ein ganz normaler Arbeitnehmer
behandelt, das heißt er wird versicherungspflichtig in den Zweigen
der Sozialversicherung."

Studenten, die zwischen 400 Euro und 800 Euro monatlich verdienen,
liegen in der so genannten Gleitzone der Rentenversicherung. Der
Student muss hier nur einen reduzierten, das heißt nicht den vollen
halben Arbeitnehmeranteil zahlen. Gute Voraussetzungen also, um neben
dem Studium hinzuzuverdienen. Weitere Informationen gibt es in den
wohnortnahen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder
im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung
Bund,Telefon: 030 865-36750, Fax: 030 865-27379, D2: 0172 3821705,
m@il gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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