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COMPUTERWOCHE-Interview mit Datenschutz-Experte Prof. Peter Wedde: "Viele IT-Verantwortliche verstoßen täglich gegen die Datenschutz-Gesetze"

Geschrieben am 01-09-2008

München (ots) - Gesetzlicher Datenschutz wird nicht ernst genommen
/ Häufiger Missbrauch privater Daten der Arbeitnehmer / Verbot
privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz hilft nicht weiter

Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden mit sehr
hohen Bußgeldern oder gar mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahre
belegt. Doch viele IT-Verantwortliche verstoßen täglich gegen die
Datenschutz-Gesetze, sagt Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und
Datenschutz an der Fachholschule Frankfurt am Main, in einem
aktuellen Interview mit der IT-Wochenzeitung COMPUTERWOCHE (Ausgabe
35/2008; www.computerwoche.de). "Der gesetzliche Datenschutz wird
nicht ernst genommen." Der häufigste Missbrauch geschehe nach Ansicht
von Prof. Wedde mit privaten Daten der Arbeitnehmer. "Das klassische
Beispiel ist der Eingriff in Inhaltsdaten - Stichwort
E-Mail-Verkehr." Deshalb würden IT-Verantwortliche in Unternehmen,
die die private Internet- und E-Mail Nutzung nicht explizit
verbieten, schnell Gefahr laufen, gegen das
Telekommunikationsgeheimnis zu verstoßen. "Selbst das reine Abgreifen
von Verkehrsdaten kann bereits strafbar sein - Stichwort
'Unzulässiges Ausspähen von Daten'".

Oftmals spielt allerdings weniger Vorsatz als vielmehr grobe
Fahrlässigkeit eine Rolle. "Wer personenbezogene Daten verarbeiten
will, muss ganz genau wissen, ob er das auch darf. Dafür braucht es
entweder eine geregelte gesetzliche Erlaubnisnorm oder eine
freiwillige Einwilligung des Arbeitnehmers." Aber leider werde eine
notwendige Erlaubnis häufig nicht eingeholt, oder der Erlaubnisrahmen
werde nicht exakt eingehalten", erläutert Prof. Wedde gegenüber der
COMPUTERWOCHE. Ein Verbot privater Internet- und E-Mail-Nutzung würde
die IT-Verantwortlichen nach Ansicht des Datenschutz-Experten dabei
keinesfalls von ihrer Sorgfaltspflicht entbinden. "Auch im
dienstlichen Bereich gibt es vertrauliche Informationen. Mit Blick
hierauf rate ich keinem Unternehmen, nach einem etwaigen Verbot der
Privatnutzung die uneingeschränkte Kontrolle von E-Mails und
Web-Nutzung freizugeben."

Hinweis für die Redaktionen: Das komplette Interview steht auch
online unter http://www.computerwoche.de/1871750 zur Verfügung.

Originaltext: IDG-Computerwoche
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8155
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8155.rss2

Pressekontakt:
Simon Hülsbömer, Redaktion COMPUTERWOCHE,
Tel. 089/360 86-177,
E-Mail: shuelsboemer@computerwoche.de
www.computerwoche.de


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