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Hill International: "BGH-Urteil zur Benennung von Nachunternehmern bringt große Vorteile für Auftraggeber und Auftragnehmer."

Geschrieben am 21-08-2008

München (ots) - In einem Urteil vom 10.06.2008 (BGH X ZR 78/07)
bescheinigt der Bundesgerichtshof der Bieterpflicht zur Benennung der
Nachunternehmer Unzumutbarkeit bereits im Angebot.

"Mit diesem Urteil siegt der wirtschaftliche Sachverstand über den
jahrelang etablierten Vergabeformalismus. Es muss nun nicht mehr
teuer gebaut werden, nur weil ein wirtschaftliches Angebot aus
formalen Gründen ausgeschlossen werden muss", kommentiert Thomas
Hofbauer Geschäftsführer bei Hill International Deutschland, weltweit
führend im Construction-Risks-Management sowie Contract- und
Claimmanagement im Bau- und Anlagenbau, das Urteil. Thomas Hofbauer
sieht in diesem Urteil weitere Vorteile für die beteiligten Seiten:

"Der Bieter muss Nachunternehmer nicht binden und kann im Zuge
weiterer Verhandlungen seine wirtschaftliche Position verbessern.
Auch das Nachtragsrisiko lässt sich reduzieren, da die
Nachunternehmer erst zu einem Zeitpunkt gebunden werden müssen, zu
dem einerseits der Leistungsumfang klarer ist andererseits die
Ausführungstermine bekannt sind. Aber auch Nachunternehmer
profitieren, weil sie sich nachträglich an den siegreichen Bieter
wenden können, da er nicht an den vorherigen Bieter gebunden ist."

"Allerdings", schränkt Hofbauer ein, "kann sich der Auftraggeber
nicht endgültig auf die Angaben der Bieter zu Nachunternehmern
verlassen, was zu Qualitätsproblemen führen kann. Der Bieter kann
Nachunternehmer nun schlechter Binden, auch wenn dieses in Zeiten
steigender Preise wünschenswert wäre. Nachteilig für die
Nachunternehmer ist, dass durch den nun noch größeren Wettbewerb
unter Umständen niedrige Preise veranschlagt werden müssen, um den
Zuschlag zu bekommen." Bei Hill International ist man davon
überzeugt, dass mit diesem Urteil dem Markt Flexibilität und ein
Wettbewerb zurückgegeben wurde, der allen beteiligten Seiten große
Vorteile bringen kann.

Das vollständige Urteil finden Sie unter:
www.hillintl.de/Downloads.htm

Originaltext: Hill International
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70812
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70812.rss2

Pressekontakt:
Hill International
Thomas Hofbauer
Tel: 089/360 380 0
E-Mail: ThomasHofbauer@hillintl.com

HBI PR&MarCom GmbH
Corinna Voss
Tel: 089/993887-30
E-Mail: corinna_voss@hbi.de

HBI PR&MarCom GmbH
Wilm Tennagel
Tel: 089/993887-48
E-Mail:
wilm_tennagel@hbi.de


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