Ulm (ots) - Keine Frage: Für Eon und RWE gilt bis zum Nachweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung. Daran gibt es auch dann nicht zu rütteln, wenn die EU-Kommission die beiden Stromriesen mit dem Vorwurf überzieht, sie hätten sich darauf verständigt, einander keine Konkurrenz zu machen. Aus der Luft gegriffen sind die Vorhaltungen aus Brüssel oder seitens des Bundeskartellamtes gleichwohl nicht. Dass zumindest die Nummern eins und zwei der heimischen Energieszene eine sehr gewöhnungsbedürftige Vorstellung von Wettbewerb haben, beweist bereits ein flüchtiger Blick in ihre Preisübersichten. Jenseits der eigenen angestammten Versorgungsgebiete bieten beide elektrische Energie zu derart unattraktiven Preisen an, dass niemand auch nur im Entferntesten auf den Gedanken kommen kann, sich künftig aus Düsseldorf oder Essen beliefern zu lassen. Bei einer solchen Preispolitik braucht es kaum noch einer zusätzlichen informellen oder gar einer förmlichen Verständigung auf einen Wettbewerbsverzicht. Der stellt sich ganz automatisch ein durch das wirtschaftlich vernünftige Verhalten der Stammkundschaft. Bei aller berechtigten Empörung über den faktischen Wettbewerbsstreik der bundesdeutschen Stromkonzerne, die Alleinschuld an den hohen Strompreisen kann man ihnen nicht aufbürden. Dazu trägt auch die Stromkundschaft bei, weil sie selbst attraktivste Preisangebote kaum nutzt.