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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Gründer in Deutschland sparen Millionen

Geschrieben am 14-08-2008

Hamburg (ots) - Die Einführung der europäischen
Dienstleistungsrichtlinie (DLR) in Deutschland senkt die
Bürokratiekosten für Unternehmen während der Gründungsphase um mehr
als 30 Prozent. Vor allem der Ausbau der E-Government-Angebote im
Internet und das Serviceangebot eines einheitlichen behördlichen
Ansprechpartners helfen, den Verwaltungsaufwand zu senken. Insgesamt
sparen Firmengründer durch die Effizienzmaßnahmen der DLR jedes Jahr
Verwaltungskosten in Höhe von rund 279 Millionen Euro. Über die
Kostenersparnis hinaus ist mit einer erheblichen Beschleunigung der
Verfahren zu rechnen. Die zeitintensive Anmeldung zum Handelsregister
lässt sich beispielsweise auf weniger als ein Drittel der
herkömmlichen Arbeitszeit verkürzen. Das ist das Ergebnis einer
Studie zu den Entlastungspotenzialen der
EU-Dienstleistungsrichtlinie, die Steria Mummert Consulting im
Auftrag der Bertelsmann Stiftung erstellt hat.

Der mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie angestrebte
Bürokratieabbau dürfte wichtige Impulse für die Gründung von
Unternehmen in Deutschland liefern. Denn derzeit gehören der
Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu den größten
Hindernissen, die eine Unternehmensidee auf dem Weg zum Markteintritt
scheitern lassen. Allein bei Unternehmensgründungen im
Dienstleistungssektor ist mit einem jährlichen Einsparpotenzial von
238 Millionen Euro zu rechnen.

Neben der Kostenersparnis führt die Umsetzung der DLR zu einer
Beschleunigung der Behördenprozesse. Die Anmeldung zum
Handelsregister in der Gründungsphase, die nach einer Erhebung der
Weltbank mit durchschnittlich zehn Tagen in Deutschland
überdurchschnittlich viel Zeit in Anspruch nimmt, lässt sich
beispielsweise deutlich verkürzen. Ausgehend von den
Optimierungsmöglichkeiten der DLR-Vorgaben dürfte sich dieser
Verwaltungsaufwand auf drei Tage oder weniger reduzieren lassen. Der
Zeitaufwand für eine Gewerbeanmeldung lässt sich von aktuell drei auf
weniger als einen Tag verringern.

Darüber hinaus würde sich durch weitere Verwaltungsvereinfachungen
auf Grundlage der DLR eine deutliche Bürokratieentlastung bei
etablierten Unternehmen erzielen lassen. Besonders groß werden die
Auswirkungen der europäischen Regeln bei den sehr häufig
durchgeführten Betriebskontrollen ausfallen. Aber auch für
Bauvorhaben, Fördermittelanträge oder Ausschreibungen wird das
Einsparpotenzial als gravierend eingestuft.

Hintergrundinformationen
Mit der Dienstleistungsrichtlinie verfolgt die Europäische Union das
Ziel, den innereuropäischen Dienstleistungsverkehr zu vereinfachen
und dadurch zu stärken. Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert,
zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie
durchzuführen, wie beispielsweise eine Untersuchung aller relevanten
Regelungen auf Vereinfachungsmöglichkeiten oder die Einrichtung eines
einheitlichen Ansprechpartners (EAP) für Dienstleistungserbringer und
-empfänger. Die Umsetzung der DLR soll bis Ende 2009 erfolgen.

Presskontakt:
Steria Mummert Consulting
Birgit Eckmüller
Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
E-Mail: birgit.eckmueller@steria-mummert.de

Faktenkontor
Jörg Forthmann
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de

Originaltext: Steria Mummert Consulting
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50272
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