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ots.Audio: In den Semesterferien jobben: Tipps und Infos für Studenten

Geschrieben am 21-07-2008

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Die fünf wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet Ulrich Theil,
stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung
Bund.

Herr Theil, Studenten sind oft knapp bei Kasse. In den
Semesterferien jobben daher viele, um Geld zu verdienen. Was müssen
Studenten dabei beachten?
O-Ton 35 sec.:
"Ideal für Studenten sind die so genannten Aushilfsjobs. Das sind
Beschäftigungen, die auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im
Kalenderjahr befristet sind. Hier gibt es keine
Verdienstbeschränkungen und auch die Arbeitszeit spielt keine Rolle.
Diese Beschäftigungen sind abgabenfrei für den Arbeitgeber und für
den Studenten. Häufen sich diese allerdings, werden sie
zusammengerechnet und es tritt Versicherungspflicht in der
Rentenversicherung ein, wenn die Zeitgrenzen im laufenden
Kalenderjahr überschritten werden."

Wie sieht es mit den so genannten Minijobs aus?
O-Ton 18 sec.:
"Eine Dauerbeschäftigung mit nicht mehr als 400 Euro Verdienst im
Monat ist versicherungsfrei. Der Student muss demzufolge auch keine
Versicherungsbeiträge zahlen, erhält den Verdienst brutto wie netto
ausbezahlt. Lediglich der Arbeitgeber hat Pauschalabgaben zu
leisten."

Und wie verhält es sich, wenn der Student dauerhaft neben dem
Studium für mehr als 400 Euro jobbt?
O-Ton 24 sec.:
"Wer dauerhaft mehr als 400 Euro im Monat verdient, muss
Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Grundsätzlich teilen sich ja
Arbeitgeber und Student den Rentenversicherungsbeitrag, es sei denn,
der Verdienst liegt zwischen 400 Euro und 800 Euro monatlich. In
dieser so genannten Gleitzone muss der Student nur einen reduzierten
Arbeitnehmeranteil zahlen"

Spielt es auch eine Rolle, wie viele Stunden ein Student arbeitet?
O-Ton 38 sec.:
"Bei allen Dauerbeschäftigungen ist es besonders wichtig, dass das
Studium noch im Vordergrund steht. Das ist nur dann der Fall, wenn
der Student höchstens zwanzig Stunden pro Woche arbeitet.
Überschreitet er diese Zeitgrenze, dann wird er wie ein ganz normaler
Arbeitnehmer behandelt, das heißt, er wird zusätzlich
versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und
Arbeitslosenversicherung."

Und schließlich: Wo bekommen Studenten mehr Informationen zu
diesem Thema?
O-Ton 38 sec.:
"Da es viele Ausnahmeregelungen für Studentenjobs gibt, empfehlen wir
allen Studenten, bevor sie einen Job annehmen, sich kostenlos von
unseren fachkundigen Mitarbeitern in den bundesweiten wohnortnahen
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
Weitere Informationen gibt es auch auf unserer Internetseite unter
www.deutsche-rentenversicherung.de oder beim kostenlosen
Service-Telefon unter 0800 1000 4800."

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
______________________________________
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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