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"Münchner Erklärung": Verlage fordern neue Rahmenbedingungen für duales Mediensystem

Geschrieben am 17-07-2008

München (ots) -

Führende deutsche Verlagsmanager und Verleger legen
Grundsatzpapier zum Verhältnis privater Presse und
öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor / Forderung nach Werbeverbot,
Entkommerzialisierung und Begrenzung öffentlich-rechtlicher Medien
im Internet auf Bewegtbild und Audio

In der Auseinandersetzung um die geplante Expansion von ARD und
ZDF ins Internet haben führende deutsche Verlagsmanager und Verleger
jetzt ein gemeinsames Grundsatzpapier vorgelegt. Ziel der Erklärung
ist es, neue Rahmenbedingungen für ein faires Miteinander von freier,
unabhängiger Presse und öffentlich-rechtlichem Rundfunk anzuregen.
Der ständige Wandel auf den Medienmärkten erzwingt Reformen. Die
Verfasser fordern eine grundsätzliche Neuausrichtung der
Medienpolitik sowie konkrete Verbesserungen im 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Zu den Erstunterzeichnern der
"Münchner Erklärung" gehören die Chefs namhafter Verlage wie Burda,
Gruner+Jahr, Axel Springer, Bauer, Ganske, Madsack, Ippen und
Medienholding Nord sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
(VDZ).

Aus Sicht der Unterzeichner müssen die Medienangebote
öffentlich-rechtlicher Anstalten im Internet auf Bewegtbilder und
Audio begrenzt werden. In allen ihren Medien sollten sie künftig
keine Werbung mehr annehmen, auf jede Form der kommerziellen
Finanzierung verzichten und die Beteiligung an privatwirtschaftlichen
Unternehmen vollständig abbauen. "Jede darüber hinausgehende
Expansion der staatlich finanzierten Rundfunkanstalten ist ebenso
unnötig wie gefährlich für den Bestand und die Entwicklung der
privatwirtschaftlich verfassten Presse und damit für den gesamten
Medienpluralismus in Deutschland", heißt es in der Erklärung.

Zum aktuellen Rundfunkänderungsstaatsvertrag fordern die
Unterzeichner entschiedene Nachbesserungen. "Mit den Formulierungen
des derzeitigen Entwurfs wird es nicht gelingen, das
Expansionsstreben der öffentlich-rechtlichen Sender in geordnete
Bahnen zu lenken", schreiben die Verfasser.

Der staatlich finanzierte und organisierte Rundfunk mit einer
Vielzahl von Angeboten und einem jährlichen Gebührenaufkommen von
über 7 Milliarden Euro ist der größte Medienanbieter in Deutschland.
Die Verleger erkennen darin eine eklatante Verzerrung der Märkte.
"Staatlich finanzierte Medien sind ein rechtfertigungsbedürftiger
Sonderfall, der für den Bereich der Presse einschließlich ihrer
Online-Angebote und auch für weitere Internet-Medien keinesfalls
legitimiert werden kann", schreiben sie. Die wettbewerbsverzerrende
Konkurrenz erscheint besonders bedenklich, da die Online-Angebote
deutscher Verlage Qualität und Vielfalt bieten, nachhaltige
Finanzierungsmodelle aber noch nicht gefunden sind.

Die Erklärung wurde bislang von folgenden Verlegern,
Vorstandsvorsitzenden und Geschäftsführern unterzeichnet: Dr. Hubert
Burda (Verleger und VDZ-Präsident), Wolfgang Fürstner
(Geschäftsführer VDZ), Dr. Mathias Döpfner (Vorstandsvorsitzender
Axel Springer AG), Dr. Bernd Kundrun (Vorstandsvorsitzender Gruner
+Jahr), Heinz Bauer (Verleger Bauer Verlagsgruppe), Thomas Ganske
(Verleger Ganske Verlagsgruppe), Herbert Flecken (Vorsitzender der
Geschäftsführung Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & co. KG), A.
Asghar Azmayesh (Sprecher der Geschäftsführung medien holding:nord
GmbH), Dr. Dirk Ippen, Verleger Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co.
KG, Dr. Rudolf Thiemann, Verleger Liboriusblatt GmbH & Co., Hamm, Dr.
Klaus Driever, Geschäftsführer Verlagsgruppe Weltbild

Die Forderungen der Münchner Erklärung in Kurzfassung: Die
Unterzeichner erklären zur grundsätzlichen Rolle öffentlich
rechtlicher Rundfunkanstalten:

(1) Öffentlich-rechtliche Medien sind auf Bewegtbild und Audio zu
begrenzen. Jedes andere Mittel der journalistischen Darstellung hat
zu unterbleiben.

(2) Werbefinanzierung sowie sonstige kommerzielle Finanzierung
Öffentlich-rechtlicher Medienangebote sind vollständig
auszuschließen.

(3) Beteiligungen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten an
privatwirtschaftlichen Unternehmen müssen gänzlich abgebaut und
untersagt werden.

zum Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 12. Juni
2008:

(4) Keine elektronische Presse. Journalistisch-redaktionelle Texte
dürfen nur als sendungsbegleitende Randbetätigung zulässig sein. Dies
ist zweifelsfrei und einklagbar im Gesetz festzuschreiben.

(5) Enge Grenzen sind umso wichtiger, als ARD und ZDF schon jetzt
Strategien entwickeln, um die vorgesehenen Regelungen des 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrags Makulatur werden zu lassen. Die
Umwidmungen der digitalen ZDF-Kanäle sind ein klarer Beleg.

(6) Der vorliegende Entwurf muss geändert werden, um dem
verfassungs- und europarechtlichen Abstandsgebot zur privaten
Online-Presse zu entsprechen

(7) Online-Angebote von ARD und ZDF dürfen nur Inhalte konkreter
Sendungen behandeln und nicht länger als bis zu 7 Tage nach deren
Ausstrahlung angeboten werden. Der Sendungsbezug ist kenntlich zu
machen.

(8) Auch bei jeder sonstigen Ausweitung des Angebots von
traditionellen Fernsehtätigkeiten auf Online-Dienste muss die
Begrenzung auf unterstützende Tätigkeiten im Verhältnis zum
Hauptprogramm gewährleistet sein.

(9) Ratgeberportale sind in der Negativliste zweifelsfrei
auszuschließen.

(10) Der Drei-Stufen-Test muss von unabhängigen Dritten unter
Beteiligung der betroffenen privaten Medien durchgeführt werden.
Entscheidungen müssen einklagbar sein. Der Test gilt für neue und für
bestehende Angebote.

(11) Alle Beteiligten müssen auf Ebene der politischen Entscheider
zu Rundfunk- und Telemedienstaatsverträgen öffentlich angehört
werden.

(12) Wir fordern die Fortsetzung einer breiten öffentlichen
Diskussion über Auftrag und Grenzen des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks.

Die komplette "Münchner Erklärung" finden Sie unter www.vdz.de

Originaltext: VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8830
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8830.rss2

Pressekontakt:
Norbert Rüdell
Leiter Presse und Kommunikation
VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Tel: +49 (30) 72 62 98-162
E-Mail: n.ruedell@vdz.de
Internet: www.vdz.de


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