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Eigenbedarfskündigung: Mehr Rechte für Vermieter

Geschrieben am 17-07-2008

Nürnberg (ots) -

Urteil: Vermieter, die einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen,
müssen ihrem Mieter nicht immer eine andere im selben Haus
freiwerdende Wohnung als Ersatz anbieten, berichtet das
Immobilienportal Immowelt.de.

Vermieter, die einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, müssen
diesem eine andere freie Wohnung im gleichen Mietshaus nur innerhalb
der Kündigungsfrist anbieten. Wird die Ersatzwohnung auch nur kurze
Zeit nach Ablauf dieser Frist frei, hat der Mieter keinerlei
Ansprüche, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de
der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az.: VIII ZR 292/07).

Der Fall: Ein Vermieter kündigte einer Mieterin mit Frist Ende
Februar die Wohnung wegen Eigenbedarf. Kurze Zeit später kündigte ein
weiterer Mieter im Haus eine andere Wohnung von sich aus mit Frist
Ende März. Der Vermieter bestand weiter auf der Eigenbedarfskündigung
gegenüber seiner Mieterin. Diese vertrat aber die Auffassung, der
Vermieter hätte ihr zumindest die frei werdende Wohnung als Ersatz
anbieten müssen.

Mit dieser Meinung bekam sie letztinstanzlich jedoch nicht Recht.
Der Vermieter wäre laut BGH nur dann dazu verpflichtet gewesen seiner
gekündigten Mieterin die Ersatzwohnung anzubieten, wenn diese bis zum
Ablauf ihrer Kündigungsfrist frei geworden wäre. Da jedoch in diesem
Fall zwischen Kündigungsfrist ihrer Wohnung und Freiwerden der
Ersatzwohnung eine Zeitspanne von einem Monat klafft, müsse die
Mieterin ausziehen, zitiert Immowelt.de das höchstrichterliche
Urteil. Der BGH hat den Fall dennoch zur Vorinstanz zurückverwiesen,
da er nicht beurteilen konnte, ob die Eigenbedarfskündigung überhaupt
rechtens war.

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http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

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von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.

Originaltext: Immowelt AG
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Presse-Kontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de,
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462,
Fax: 0911/520 25-15


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