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Wer bekommt nach einer Trennung den Hund?

Geschrieben am 10-07-2008

Hamburg (ots) - Diese Frage landet immer öfter vor Gericht. DOGS -
das Lifestyle-Magazin für Hundefreunde - berichtet in seiner
aktuellen Ausgabe, dass die Richter in der Regel zugunsten der Person
entscheiden, die sich in der Vergangenheit am meisten um den Hund
gekümmert hat. Allerdings kann es vorkommen, dass eine Entschädigung
für den Verlust des Vierbeiners an den ehemaligen Partner gezahlt
werden muss, dem der Hund nicht zugesprochen wird. Lässt sich nicht
eindeutig entscheiden, wer dem Hund näher steht, orientieren sich die
Juristen am Interesse des Tieres, weiter in seiner vertrauten
Umgebung zu leben.

Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung sich scheidender Paare
geht es aber nicht nur um den Besitzstand des Tieres, sondern darüber
hinaus auch vermehrt um Umgangs- und Besuchsrecht, sowie um die
Regelung der laufenden Kosten. Rechtsanwälte raten daher schon beim
Kauf eines Hundes zu entscheiden, wer der Eigentümer sein soll, und
eventuell ein Besuchs- oder Umgangsrecht schriftlich zu fixieren.

Mehr Informationen zum Thema "Scheidungs-Hund" gibt es in der
aktuellen Ausgabe von DOGS, jetzt am Kiosk.

www.dogs-magazin.de

Originaltext: Gruner+Jahr, DOGS
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63980
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63980.rss2

Pressekontakt:
Michaela Schneider-Mestrom, G+J LIVING
Gruner+Jahr AG & Co KG, Am Baumwall 11, 20459 Hamburg
Telefon: 040/37 03-29 72, Fax: 040/37 03-17 2972,
E-Mail: schneider.michaela@guj.de

Verena Steinkamp, G+J LIVING
Gruner+Jahr AG & Co KG, Am Baumwall 11, 20459 Hamburg
Telefon: 040/37 03-24 77, Fax: 040/37 03-17 24 77,
E-Mail: steinkamp.verena@guj.de


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