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Bessere Pflege durch zusätzliche Betreuungsleistungen

Geschrieben am 01-07-2008

Berlin (ots) -

Pflegekassen legen Richtlinie zum zügigen Leistungsbezug vor

Die Pflegeversicherungsreform bringt eine höhere finanzielle
Förderung für ambulant betreute Demenzkranke und bessere
Betreuungsmöglichkeiten für altersverwirrte Menschen in Pflegeheimen
durch so genannte zusätzliche Betreuungsleistungen. Anstatt 460 Euro
im Jahr erhalten Personen mit erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz, die in der eigenen Wohnung leben, seit heute bis zu
2.400 Euro. In den Heimen finanziert die Pflegeversicherung
zusätzliche Betreuungskräfte. Bernd Meurer, Präsident des
Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa),
begrüßt dies: "Für Pflegeheime und Pflegedienste bedeuten die neuen
Regelungen eine große Chance, die Betreuungssituation ihrer Bewohner
und Kunden weiter zu verbessern. Wir begrüßen, dass dies nun ohne
zusätzlichen Kostenaufwand für die Betroffenen geschehen kann."

Eine vom Ministerium für Gesundheit soeben genehmigte Richtlinie
regelt die Zuordnung der Leistungsverbesserungen, bestimmt die
Leistungsempfänger und klärt, wie diese Leistungen zur Verfügung
gestellt werden. "Die neue Richtlinie ermöglicht im stationären
Bereich eine zügige Verbesserung der Betreuung zugunsten der
Betroffenen. Heimbewohner sollen schnell von der vorgesehenen
besseren Betreuung und Begleitung profitieren", kommentiert Bernd
Meurer. "Im ambulanten Bereich hätten wir uns gewünscht, dass die
Betroffenen und deren Angehörige ohne Antrag monatlich 200 Euro
bekommen. Jetzt erhalten sie zunächst 100 Euro im Monat und erst auf
Antrag 200 Euro", erklärt der bpa-Präsident.

Seit dem 1. Juli können Pflegeheime "zusätzliche
Betreuungsleistungen" insbesondere für Bewohner mit demenziellen
Erkrankungen anbieten. Diese Leistungen werden durch zusätzliches
Personal erbracht. Die Kosten trägt vollständig die Pflegekasse. Der
bisherige Pflegesatz ändert sich dadurch nicht. Damit die
Pflegekassen wissen, welche Bewohner die neuen Leistungen beziehen
können, sieht die neue Richtlinie vor, dass stationäre
Pflegeeinrichtungen eine Übersicht mit den Heimbewohnern vorlegen,
bei denen entweder der MDK bereits eine erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz festgestellt hat oder die nach Einschätzung des
Heims einen besonderen Betreuungsbedarf aufweisen.

"Die Richtlinie greift damit einen Vorschlag des bpa auf. Dieses
pragmatische Vorgehen begrüßen wir. Dadurch, dass die
Pflegeeinrichtungen eine Übersicht der entsprechenden Bewohner
vorlegen, spart man viel Zeit. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen
können so zugunsten der Betroffenen schnell und unbürokratisch
umgesetzt werden", so Bernd Meurer weiter.

Nicht ganz so unbürokratisch ist das Verfahren im ambulanten
Bereich. Bisherige Bezieher des zusätzlichen Betreuungsbetrags
erhalten automatisch den Grundbetrag von 100 Euro monatlich.
Zusätzlich können jetzt auch Personen mit erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz, die keine Pflegestufe zugesprochen bekommen haben,
diese Leistungen beantragen.

Sofern der MDK im Rahmen einer bisherigen Begutachtung bereits
eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt hat,
gewährt die Pflegekasse auf Antrag den erhöhten Betreuungsbedarf von
200 Euro im Monat, falls hierfür Hinweise vorliegen. Hat der MDK noch
keine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt hat und
der erhöhte Betrag von 200 Euro wurde beantragt, begutachtet er
entweder nach Aktenlage oder durch eine Untersuchung im häuslichen
Umfeld. Die Entscheidung liegt letztendlich bei der Pflegekasse.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.


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