(Registrieren)

Entgeltfortzahlung oder Krankengeld? Berechtigte Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gleichermaßen wahren

Geschrieben am 29-05-2006

Hamburg (ots) - Neues einmaliges Dienstleistungsangebot hilft
Personalverantwortlichen bei der Prüfung der
Entgeltfortzahlungsansprüche (früher: Lohnfortzahlung)

Das neue bundesweit einmalige Dienstleistungsangebot von CONSILIUS
unterstützt ab sofort Personalverantwortliche bei dieser Frage.

In einem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom
13.07.2005, 5 AZR 389/04 eine Entscheidung zur Entgeltfortzahlung bei
sog. Fortsetzungserkrankungen getroffen, die eine
Beweislastverteilung zugunsten des Arbeitgebers vorsieht.

Ist ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss
er darlegen, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt und daher der
Arbeitgeber zur weiteren Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Wird
dies vom Arbeitgeber bestritten, hat der Arbeitnehmer die Tatsachen
darzulegen, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Der
Arbeitnehmer hat dabei den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden.
Die objektive Beweislast für das Vorliegen einer
Fortsetzungserkrankung hat dann wiederum der Arbeitgeber zu tragen.

Der Arbeitgeber hatte bislang kaum die Chance, zu die Behauptung
des Arbeitnehmers zu widerlegen, dass die Arbeitsunfähigkeit auf
verschiedenen Erkrankungen beruht. Die Entscheidung des
Bundesarbeitsgerichts räumt ihm nunmehr im Rahmen einer sog.
abgestuften Darlegungs- und Beweislast die Möglichkeit ein, Klarheit
darüber zu gewinnen, ob oder ob nicht eine Fortsetzungserkrankung
vorliegt.

Andererseits wird das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer
eingeschränkt. Die Diagnose bei einem Knochenbruch dem Arbeitgeber
mitzuteilen mag vielen Arbeitnehmern noch unproblematisch erscheinen,
anders sieht es bei psychosomatischen und psychischen Erkrankungen
aus, die zwischenzeitlich einen nicht geringen Anteil an
Arbeitsunfähigkeiten ausmachen.

Dieser Sachverhalt, wie auch die objektive Beweislast für das
Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung des Arbeitgebers, sprechen
stark dafür, eine neutrale kompetente ärztliche Stelle in dieses
Verfahren einzubeziehen. Bei dieser kann der Arbeitnehmer unter
Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht die Diagnosen nachweisen und
diese teilt dem Arbeitgeber nur die Tatsache mit, ob eine
Fortsetzungs- oder Wiederholungserkrankung vorliegt.

Weitere Informationen im Internet unter
http://www.lohnfortzahlungscheck.de

Originaltext: Consilius
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62392
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62392.rss2

Pressekontakt:
CONSILIUS GmbH
Dr. med. Peter Egler
Havighorster Weg 8 a
21031 Hamburg
Telefon 040- 53305735


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

14489

weitere Artikel:
  • Kommunikationstrainer für Forscher / Ein digitaler Ratgeber der Stiftung Industrieforschung macht Wissenschaftler fit für den Technologietransfer in Unternehmen / Jetzt kostenlos im Internet Köln (ots) - Kooperationen zwischen Firmen und Forschungseinrichtungen sind für beide Seiten eine große Chance: Die Institute haben in Zeiten rückläufiger öffentlicher Fördermittel ein elementares Interesse daran, durch so genannte Drittmittel aus der Industrie zusätzliche Forschungsideen zu realisieren. Viele Unternehmen wiederum brauchen technologisches Know-how, um ihre Wettbewerbsposition zu stärken. Dabei sind vor allem mittelständische Firmen mangels eigener Entwicklungskapazitäten vielfach auf die Kooperation mit externen Forschungspartnern mehr...

  • Müssen bei Abschlusstests künftig die Schuhe ausgezogen werden? Haarlem, Netherlands (ots/PRNewswire) - Während der Abschlussprüfungen 2006 könnte es in diesem Jahr zu einer neuen Regelung kommen. Der Grund dafür ist ein Turnschuh-Phänomen, das sich neuerdings mehr und mehr unter den Prüflingen verbreitet. Schüler und Studenten kommunizieren die richtigen Antworten auf Prüfungsfragen mit Hilfe ihrer Schuhe ... + Der schlaue Schuh Der Turnschuh, mit dem während der Tests gerne mal geschummelt wird, ist der so genannte "Stripe Shifter" - ein Schuh mit fünf Streifen auf der Aussenseite. Durch ein Schiebesystem mehr...

  • Beta Systems im 'Challenger'-Quadranten für User Provisioning positioniert Berlin (ots) - - Identity-Management-Lösung SAM Jupiter von Beta Systems im 'Challenger'-Quadranten des Magic-Quadrant-Reports für den User-Provisioning-Markt eingestuft - Implementierungen von Identity-Management-Lösungen nehmen aufgrund der Regulierungen im Bereich Risikomanagement und Corporate Governance zu Die Beta Systems Software AG (Deutsche Börse - Prime Standard: BSS), ein führender Anbieter von Security- und Identity-Management-Lösungen (IdM), gibt bekannt, dass ihre IdM-Lösung SAM Jupiter für rollenbasiertes mehr...

  • Der PENNYSTOCK REPORT empfiehlt: Texola Energy Corp. - Junior-Ölexplorer vor Sprung in neue Liga! Berlin (ots) - Berlin (ots) - Im aktuellen PENNYSTOCK REPORT empfehlen die Analysten die Texola Energy Corp. (WKN: A0HG9K / ISIN: US88305E1064), ein äußerst interessantes Öl- und Gasunternehmen. Texola besitzt aktuell drei große Ölprojekte in Kansas, Nevada und Alberta (Kanada). Gerade die Projekte in den Bundesstaaten Nevada und Kansas befinden sich in den hervorragendsten Explorationsgebieten in ganz Nordamerika! Jedoch hat es jedes dieser drei Projekte in sich! Jedes allein hat ein Potenzial an Barrel Öl und Kubikmeter Erdgas im mehr...

  • Von Rundstedt mit neuem Marktauftritt / Neuer Markenname, neues Geschäftsmodell, neues Design Düsseldorf (ots) - Die Beratungsgesellschaft für Personalmanagement, von Rundstedt und Partner GmbH, präsentiert sich mit einem neuen Markennamen, einem weiterentwickelten Geschäftsmodell und in verändertem Design. Ab sofort tritt das Unternehmen unter von Rundstedt HR Partners auf. "Durch den neuen Markennamen unterstreichen wir unsere Unternehmensentwicklung von einem Nischenanbieter im Outplacement hin zu einer Human-Resource-Beratungsgesellschaft und bieten neben Outplacement die Bereiche Recruitment und Development gleichrangig an", erläutert mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht