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Neue Gesetze und Fristen für Hausbesitzer - Zweites Energie- und Klimapaket der Bundesregierung

Geschrieben am 23-06-2008

Berlin (ots) - Mit dem Beschluss zum zweiten Teil des Integrierten
Energie- und Klimaprogramms hat die Bundesregierung neue Gesetze auf
den Weg gebracht, die auch Hausbesitzer betreffen: Danach werden ab
2009 die Mindestanforderungen an die energetische Qualität von
Neubauten und sanierten Altbauten durch eine Überarbeitung der
Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärft.
Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energie-Agentur GmbH
(dena): "Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden sind für mehr als ein
Viertel des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich.
Das Energie- und Klimaschutzpaket soll helfen, gerade in diesem
Bereich die enormen Einsparpotenziale zu erschließen."

Auf Hauseigentümer und Bauherren kommen 2008 und 2009 einige
Neuerungen zu - nicht nur durch das Energie- und Klimapaket. Die dena
stellt hier die wichtigsten Fristen und Vorschriften im Überblick
vor:

Juli 2008: Energieausweise
Ab dem 1. Juli 2008 müssen Eigentümer von Wohngebäuden, die bis Ende
1965 erbaut wurden, Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis
vorlegen. Der Ausweis macht auf den ersten Blick deutlich, ob das
Gebäude einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch erwarten lässt -
ob es im roten oder grünen Bereich steht. Das ermöglicht Verbrauchern
den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit. Zudem enthält der
Ausweis Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, die den
Energieverbrauch deutlich senken können. Ab dem 1. Januar 2009 gilt
diese Pflicht dann auch für Besitzer jüngerer Wohngebäude.

Januar 2009: Schärfere Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit Jahren Teil des
deutschen Baurechts und enthält die gesetzlichen Anforderungen an die
energetische Qualität aller Gebäude. Die EnEV legt fest, wie hoch der
Energiebedarf von Neubauten sein darf und welche Mindeststandards bei
Sanierungen eingehalten werden müssen. Mit der anstehenden
Überarbeitung der EnEV verschärft die Bundesregierung ab dem 1.
Januar 2009 diese Anforderungen. Denn: Durch die hohen Energiepreise
und ausgereifte Technologien sind viele neue Sanierungsmaßnahmen
wirtschaftlich sinnvoll geworden. Im Schnitt werden die Anforderungen
für Neubauten und bestehende Gebäude um 30 Prozent verschärft.

Januar 2009: Erneuerbare Energien im Neubau
Ebenfalls ab Januar 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil
ihrer Wärme aus Erneuerbaren Energien produzieren - also mit
Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Hausbesitzer
können auf ausgereifte Techniken zurückgreifen und zwischen
verschiedenen Systemen wählen: zum Beispiel Holzpelletheizungen,
thermische Solaranlagen in Kombination mit normalen Heizungen oder
Wärmepumpen. Wer keine Erneuerbaren Energien nutzen will, muss
alternativ sein Haus deutlich besser dämmen, als es die
Energieeinsparverordnung vorschreibt, und dadurch einen geringeren
Energiebedarf erreichen. Gut beraten ist, wer vor Baubeginn einen
Energieberater hinzuzieht.

Beratung und Fördermöglichkeiten nutzen
Auch wenn es keine Pflicht ist, empfiehlt die dena jede
Modernisierung mit einer Analyse des Gebäudes durch einen
Energieberater zu beginnen. Dieser erarbeitet eine auf das jeweilige
Gebäude und die Anforderungen des Eigentümers maßgeschneiderte
Lösung, indem er die einzelnen Bauteile wie Außenwände, Fenster oder
Heizung begutachtet und bewertet. Abschließend überprüft er die
Wirtschaftlichkeit möglicher Sanierungsmaßnahmen und gibt konkrete
Empfehlungen. Zahlreiche Maßnahmen, die helfen Energie einzusparen,
werden vom Staat mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen gefördert.
Der dena-Fördermittelrechner unter www.zukunft-haus.info zeigt die
Förderprogramme des Bundes, der Länder und Kommunen. Hier finden
Interessenten außerdem weitere Informationen zur energieeffizienten
Sanierung, zum Energieausweis und zum Einsatz Erneuerbarer Energien.

Originaltext: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43338
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43338.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Thomas Drinkuth,
Chausseestraße 128a, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 72 61 65-685, Fax:
+49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail: drinkuth@dena.de, Internet:
www.dena.de


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