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Vorläufige Einigung beim Mindestlohn Bau

Geschrieben am 21-06-2008

Berlin (ots) - Trotz nach wie vor großer Meinungsunterschiede ist
auf Vorschlag des Schlichters Wolfgang Clement ein Schiedsspruch
gefällt worden, nach dem die Mindestlöhne im ostdeutschen Baugewerbe
für ein weiteres Jahr unverändert bleiben.

Dieser Schiedsspruch steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
ostdeutschen baugewerblichen Verbände (Erklärungsfrist: 4. Juli
2008).

Dazu erklärt der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite,
Dipl.-Ing. Uwe Nostitz: "Unsere Erwartungen wurden nicht ganz
erfüllt. Ein anderes Ergebnis war in der Schlichtung jedoch nicht zu
erreichen. Die Entscheidung über eine Annahme des Schiedsspruchs
liegt nun allein bei unseren ostdeutschen Mitgliedsverbänden."

Für den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes steht der
Schiedsspruch unter der Bedingung, dass ab dem 1. September 2009 nur
noch der Lohn der untersten Lohngruppe als Mindestlohn für
allgemeinverbindlich erklärt wird.

Originaltext: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33001
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33001.rss2

Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de


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