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Staatliche Lotterieverwaltung Bayern weist Vorwürfe zurück / Lotto Bayern hat mit den in einer eidesstattlichen Erklärung behaupteten rechtswidrigen Taten nichts zu tun

Geschrieben am 15-06-2008

München (ots) - Zu den Presseberichten des Wochenendes erklärt die
Staatliche Lotterieverwaltung Bayern:

Hintergrund sind langjährige zivilrechtliche Auseinandersetzungen
mit einer Annahmestelle in Schwabach. Im jetzt angesprochenen Fall
handelt es sich um eine Streitigkeit mit erheblicher finanzieller
Bedeutung und Auslandsbezug. Die Lotterieverwaltung wirft dem
Prozessgegner (Annahmestellenleiter) vor, vertragswidrig mit
gewerblichen Spielevermittlern zusammen zu arbeiten und deshalb über
seine Postwettannahmestelle, die er neben einer normalen
Lotto-Annahmestelle betreibt, unberechtigt erhöhte Provisionen
abzurechnen.

Die Lotterieverwaltung unterstellt, dass die Annahmestelle mit
gewerblichen Spielevermittlern zusammenarbeitet. Indiz hierfür ist
zum einen ein Schreiben eines Beteiligten an gewerbliche
Spielevermittler, in dem dieser mit außergewöhnlich hohen
Provisionszahlungen bei der Zusammenarbeit mit dem Prozessgegner
wirbt. Zum anderen waren beim Prozessgegner im 4-Wochen-Turnus stetig
und sehr auffällig steigende Umsätze festzustellen, was ein
eindeutiges Indiz für die Zusammenarbeit mit gewerblichen
Spielevermittlern ist. Nachdem mehrere Gerichte festgestellt hatten,
dass eine Zusammenarbeit mit gewerblichen Spielevermittlern
unzulässig ist, verweigerte der Prozessgegner der Lotterieverwaltung
gleichwohl den Zugang zu seinen Geschäftsräumen für
Revisionstätigkeiten. Von ihm später vorgelegte Unterlagen waren so
anonymisiert, dass gerichtsbelastbare Feststellungen nicht möglich
waren.

Vor dem Hintergrund dieser Verschleierungstaktik, dem behaupteten
Auslandsbezug und einer im Prozess ungelösten Frage der
Beweisführungspflicht hat die Lotterieverwaltung nach Rücksprache mit
ihrer Prozessvertreterin im laufenden Rechtsstreit im Juli 2006 die
Detektei Condor mit Recherchetätigkeiten beauftragt. Es ging dabei im
Einzelnen um die Ermittlung von gerichtsverwertbaren Tatsachen zu
folgenden Fragen:

- "In welchem Maße unterhält der Geschäftspartner
Geschäftsbeziehungen zum zweiten Beteiligten?"
- "Gibt es Geschäftsbeziehungen zu sonstigen gewerblichen
Spielevermittlern?"
- "Worum handelt es sich bei der behaupteten Gesellschaft mit Sitz
auf Mallorca?"
- "Gibt es Hinweise (wegen der Höhe der Forderung von Lotto
Bayern) auf die Vermögensverhältnisse des Prozessgegners?"

Die in der jetzigen Berichterstattung angesprochene
eidesstattliche Erklärung eines anderen Detektivs, der der
Lotterieverwaltung weder bekannt noch von ihr beauftragt war, wurde
der Lotterieverwaltung in einem Prozesstermin am Donnerstag, dem 5.
Juni 2008, übergeben.

"Sollte der in der eidesstattlichen Erklärung geschilderte
Sachverhalt zutreffen, ist das Verhalten der Detektei völlig
inakzeptabel. Es ist in keiner Weise vom Auftrag der
Lotterieverwaltung gedeckt", sagte Erwin Horak, Präsident der
Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern. "Die beauftragte Detektei
wurde von der Lotterieverwaltung seinerzeit explizit darauf
hingewiesen, dass selbstverständlich Recht und Gesetz einzuhalten
sind. Sie hat uns mittlerweile versichert, keine rechtswidrigen
Aktionen veranlasst zu haben. Die staatliche Lotterieverwaltung hat
deshalb zur Aufklärung des Sachverhalts und gegebenenfalls zur
Ermöglichung einer Strafverfolgung bereits die Staatsanwaltschaft
eingeschaltet", sagte Horak.

In der eidesstattlichen Erklärung ist im Übrigen mit keinem Wort
die Rede davon, dass die Staatliche Lotterieverwaltung den Auftrag
erteilt habe, Computer auszuspionieren.

Die Beauftragung einer Detektei im Rahmen der Prozessführung ist
bei der Lotterieverwaltung ein einmaliger Fall. Es wurden ansonsten
lediglich zur Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzes Testkäufe
mit Unterstützung einer Detektei bzw. eines darauf spezialisierten
Unternehmens durchgeführt.

In der eidesstattlichen Erklärung behauptet der andere Detektiv,
er habe Computerattacken auf zwei Geschäftsmänner gestartet, denen
die staatliche Lotterieverwaltung unsaubere Geschäfte zu Lasten der
Lottogesellschaft nachweisen wolle. Es sei ihm auch gelungen, in den
Computer eines der beiden Geschäftsleute einzudringen. Zu der Aktion
habe ihn eine Münchner Detektei angestiftet.

Originaltext: Staatliche Lotterieverwaltung Bayern
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71707
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71707.rss2

Pressekontakt:
Telefon: +49 (0) 89 - 286 55 526
E-Mail: verena.ober@lotto-bayern.de


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