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Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 und 8 AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf

Geschrieben am 13-06-2008


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Banken/Raiffeisen

Wien (euro adhoc) - Die Hauptversammlung der "Raiffeisen
International Bank-Holding AG", Wien (FN 122119 m) vom 10.6.2008 hat
die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG
iVm § 82 Abs. 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV
2002 veröffentlicht werden:

Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand nach Maßgabe der
Bestimmungen des Aktiengesetzes zum Erwerb und, ohne dass die
Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls
zur Einziehung eigener Aktien. Der Anteil der zu erwerbenden und
bereits erworbenen Aktien darf 10 % des jeweiligen Grundkapitals der
Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien ist mit 30 Monaten seit der Beschlussfassung in der
Hauptversammlung begrenzt.

Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1
(eins), der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht
mehr als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung
vorangegangenen 10 Handelstage liegen.

Der Vorstand wird für den Zeitraum von fünf Jahren ab der
Beschlussfassung in der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere
Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
beschließen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann
ausgeschlossen werden, wenn die Veräußerung der eigenen Aktien als
Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen
oder zum Zweck der Durchführung eines Programms für
Mitarbeiterbeteiligung oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter
der Gesellschaft, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands
der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen erfolgt.
Weiters kann das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen
werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von
Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die auf der Grundlage des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 10.06.2008 ausgegeben wurden und die
von dem ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen
gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft
Gebrauch gemacht haben. Die Einbindung des Aufsichtsrats erfolgt auf
der Grundlage des Aktiengesetzes, der Satzung und der
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und den Vorstand.

Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhende
Rückkaufprogramm oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie
deren Dauer sind zu veröffentlichen.

Diese Ermächtigung ersetzt die in der letzten Hauptversammlung am
05.06.2007 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwertung
eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwertung auch auf
den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien.

Das von der Gesellschaft auf Grundlage des bisherigen
Hauptversammlungsbeschlusses vom Vorstand beschlossene
Rückerwerbsprogramm ist somit beendet; den entsprechenden
Veröffentlichungspflichten gemäß § 7 der VeröffentlichungsV 2002 wird
durch die Veröffentlichung im Internet über die Website der
Gesellschaft, http://www.ri.co.at, entsprochen.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Raiffeisen International Bank-Holding AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Raiffeisen International Bank-Holding AG

Mag. Martin Schreiber

Tel.: +43 1 71707-1562

mailto:martin.schreiber@ri.co.at

Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
WKN:
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt/Prime Standard


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