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Später in die Rente? Die neue Altersgrenze

Geschrieben am 28-02-2006

Berlin (ots) -

- Querverweis: Das Tonmaterial wird über ors versandt und ist unter
http://www.presseportal.de/audio abrufbar -

Mit 60 aufhören zu arbeiten - das ist für viele Arbeitnehmer ein
Traum. Bisher konnte man sich diesen Traum erfüllen, etwa, wenn man
arbeitslos war oder mit der so genannten Altersteilzeit-Regelung.
Allerdings, einen Nachteil gab es auch: Wenn man statt mit 65 Jahren
bereits mit 60 Jahren in Rente ging, gab es weniger Geld. Wie hoch
die Einbußen waren, erklärt Ulrich Theil, stellvertretender
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

O-Ton 19 sec
"Aber man musste für jeden Monat, den man früher in Rente ging,
Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent des Rentenzahlbetrages in Kauf
nehmen. Wer also den frühestmöglichen Rentenbeginn mit 60 Jahren
wählte, musste dies mit einem maximalen Rentenabschlag von 18 Prozent
bezahlen."

Seit Januar 2006 wird nun für diese Altersrente die Altersgrenze
in Monatsschritten auf das 63. Lebensjahr angehoben. Das passiert in
den Jahren von 2006 bis 2008. Der Rentenexpterte nennt ein Beispiel:

O-Ton 32 sec
"Wer im Januar 1946 geboren wurde, kann jetzt frühestens mit 60
Jahren und einem Monat diese Rente erhalten - im Februar 1946
geborene Versicherte mit 60 Jahren und zwei Monaten und so setzt sich
das fort. Wie die Beispiele zeigen, wird damit die Möglichkeit der
Inanspruchnahme dieser Rente mit 60 Jahren gänzlich abgeschafft. Das
heißt, auch mit Abschlägen ist das dann nicht mehr möglich."

Grundsätzlich gilt: Versicherte, die zwischen Dezember 1948 und
Dezember 1951 geboren wurden, können die Altersrente wegen
Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit frühestens mit 63
Jahren in Anspruch nehmen. Es gibt aber besondere
Vertrauensschutzregelungen für Versicherte, die vor dem 1. Januar
1952 geboren sind.

O-Ton. 18 sec
"Diese Versicherten können dann weiterhin mit dem 60. Lebensjahr,
allerdings dann mit Abschlägen, die Rente in Anspruch nehmen, wenn
sie am 1. Januar 2004 arbeitslos waren oder vor Januar 2004 bereits
eine Kündigung vorlag."

Es gibt noch weitere Vertrauensschutzregelungen, über die sich
Betroffene informieren sollten. Personen, die nach dem 31. Dezember
1951 geboren sind, haben auf diese Altersrentenart allerdings keinen
Anspruch mehr. Sie wird ganz abgeschafft.
Wer mehr über die umfangreichen Regelungen zu dieser Rentenart wissen
will, findet in den wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen der
Deutschen Rentenversicherung individuelle und ausführliche Beratung.
Adressen sind unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.
Weitere Informationen erhalten Sie am kostenlosen bundesweiten
Servicetelefon 0800 1000 4800.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung
Bund,Telefon: 030 865-36750, Fax: 030 865-27379, D2: 0172 3821705,
m@il gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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