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Vectron Systems AG : Fiskalchip für Kassensysteme soll Gesetz werden

Geschrieben am 04-06-2008


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Münster, 4.6.2008 (euro adhoc) - Am heutigen Mittwoch, dem 4.6.2008
hat das Bundeskabinett das "Aktionsprogramm der Bundesregierung Recht
und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt" mit dem Ziel der Bekämpfung der
Schwarzarbeit beschlossen. Dieses Gesetzesvorhaben sieht unter
anderem die Einführung eines Datenverschlüsselungsmechanismus gegen
Manipulationen an Kassensystemen vor.

Technischer Kern der Vorschrift ist ein "Fiskalchip" in Form einer
Smart-Card, der von den Finanzbehörden nach Inkrafttreten des
Gesetzes geliefert wird und in die Kassensysteme eingesetzt werden
muss. Dieser Fiskalchip ist der Grundbaustein für die kryptografische
Sicherung und wird auch als zusätzlicher Umsatzsummenspeicher dienen.

Die Initiative zu diesem Gesetz ging vom Bundesrechnungshof aus, der
bereits im Jahre 2003 kritisiert hatte, dass unter anderem durch die
nachträgliche Änderung von Umsatzdaten in Kassensystemen den
Finanzbehörden und Sozialkassen jährlich erhebliche Beträge
hinterzogen werden. Aufgrund dieser Initiative wurde vom
Finanzministerium eine Arbeitsgruppe gebildet, die eine technische
Lösung für dieses Problem entwickeln sollte. In diesem Rahmen wurden
sämtliche relevanten Kassenhersteller angeschrieben und um Ihre
Mitarbeit gebeten. Vectron hat aufgrund einschlägiger Erfahrungen mit
Fiskalspeicherlösungen in Auslandsmärkten die Brisanz dieses Themas
erkannt und sich in der Arbeitsgruppe engagiert, um zumindest dazu
beizutragen, dass die technische Lösung möglichst preiswert und vor
allem auch für viele Altkunden nachrüstbar sein würde.

Für Vectron als einen der führenden Kassenhersteller war es
entscheidend, seinen bestehenden und neuen Kunden ein Höchstmass an
Investitionssicherheit garantieren zu können.

Für alle neuen Vectron-Kassen ist die Hardwareerweiterung für den
Fiskalchip deshalb bereits heute lieferbar.

Für die meisten älteren Vectron-Kassenysteme wird Vectron
preisgünstige Nachrüstsätze anbieten.

Der Fiskalchip kann dann bei Inkrafttreten des Gesetzes einfach
nachträglich in die Kasse eingesteckt werden und wird ab dann für die
angestrebte Manipulationssicherheit sorgen. Rückwirkend wirksam ist
er allerdings nicht.

Vectron-Kunden sind somit bestens vorbereitet und müssen nicht
befürchten, dass Ihr hochwertiges Kassensystem plötzlich wertlos
wird.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Vectron Systems AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Vectron Systems AG

Jochen Fischer

Willy-Brandt-Weg 41

48155 Münster

Tel.0251/2856-0

jfischer@vectron.de

www.vectron.de

Branche: Technologie
ISIN: DE000A0KEXC7
WKN: A0KEXC
Börsen: Börse Frankfurt / Open Market (Freiverkehr)


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