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Massenrazzia gegen eDonkey-Nutzer - Musikindustrie ist in der Beweispflicht

Geschrieben am 23-05-2006

Köln (ots) - Der auf Internet-Recht spezialisierte Anwalt
Christian Solmecke von der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare
(www.rae-michael.de) gibt nachfolgend eine juristische Einschätzung
zur Rechtslage. Im Raum Köln, Düsseldorf, Wuppertal vertritt die
Kanzlei mehrere Betroffene.

Lautstark verkünden heute Musikindustrie und Staatsanwaltschaft
Köln den bislang größten Schlag gegen Nutzer von
Internet-Tauschbörsen. Die Rede ist von einem riesigen
Raubkopierer-Netzwerk. "Damit wird der Eindruck erweckt, hier handele
es sich um ein Zusammenwirken professioneller Raubkopierer. Meist
sind die Betroffenen allerdings Schüler und Studenten im Alter
zwischen 15 und 25 Jahren", erläutert Rechtsanwalt Christian
Solmecke.

Nach den Durchsuchungen folgt meist folgendes Prozedere: Parallel
zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beantragt eine Kanzlei im
Auftrag der Musikindustrie Akteneinsicht. Gegen den so ermittelten
Internet-Anschlussinhaber wird ein zivilrechtliches Verfahren
angestrengt.

Pro Musikstück verlangt die Musikindustrie 10.000 EUR
Schadensersatz. In der Regel wurden zu Beweiszwecken nur ein bis zwei
Songs durch die Ermittlungsbehörden herunter geladen. Über die
Songtitel wird dann aber vermutet, dass weiteres geschütztes
Musik-Material angeboten wurde. So kommen utopische
Schadensersatzforderungen in Höhe von 40 Millionen Euro zustande.
Letztlich wird vorgeschlagen, gegen Zahlung einer Pauschale von
10.000 EUR die Sache zu vergleichen.

"In einem Zivilprozess muss die Musikindustrie nachweisen, dass
der Nutzer einen solchen Schaden konkret verursacht hat", erläutert
Rechtsanwalt Solmecke. Hier ist die Rechtslage noch unklar. Oft ist
auch ungeklärt, wer einen Internetanschluss tatsächlich genutzt hat.
Bei Wohngemeinschaften können mehrere Nutzer parallel z.B. über W-LAN
auf einen Internet-Anschluss zugreifen. Letztlich kann bei
DSL-Anschlüssen über die IP-Adresse nur nachvollzogen werden, über
welche Login-Daten die Einwahl ins Internet erfolgte. Ort, Computer
oder gar die Person des Einwählers bleiben unbekannt.

Rechtlich sind diese Fälle demnach wesentlich komplexer als die
Musikindustrie behauptet. Weitere Informationen zum Filesharing-Recht
sind auf der Internetseite http://www.rae-michael.de zu finden.


Originaltext: MICHAEL Rechtsanwälte und Notare
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58017
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58017.rss2

Pressekontakt:

MICHAEL Rechtsanwälte und Notare

Brüderstr. 4-6
58285 Gevelsberg
www.rae-michael.de


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