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Deutsche Kinderhilfe droht mit Unterlassungserklärungen als allgemeine Rundschreiben den Mitgliedern des Deutschen Spendenrates

Geschrieben am 22-05-2008

Bonn (ots) - Am 3. Juni 2006 findet in Berlin die
Mitgliederversammlung des Deutscher Spendenrat e.V. statt.
Tagesordungspunkt Nr. 1 ist die Entscheidung über den endgültigen
Ausschluss der Deutschen Kinderhilfe e.V., dessen Mitgliedschaft
bereits seit Ende 2007 durch einen Vorstandsbeschluss ruht. Bedingt
durch den Verdacht auf verschiedene Unregelmäßigkeiten des Vereins
empfahl der Schiedsausschuss des Deutschen Spendenrates bereits im
Dezember 2007 dem Vorstand, die Mitgliedschaft der Deutschen
Kinderhilfe bis zur Mitgliederversammlung im Juni 2008 ruhen zu
lassen. Die Möglichkeit eines Ausschlusses der Deutschen Kinderhilfe
durch das Votum der Mitglieder gilt als durchaus gegeben.

Nun hat die Deutsche Kinderhilfe e.V. am 15.05.08 über die
Anwaltskanzlei Streitbörger & Speckmann aus Hamm an fast alle
Mitglieder des Deutschen Spendenrates per Rundschreiben eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung versenden lassen. Hierin
behaupten sie, dass über einen Wirtschaftsprüfer Weiser in ihrem
Auftrag am 30.04.08 ein Wirtschaftsbericht der jeweiligen
Organisation angefordert worden wäre. Sie unterstellen in diesem
Rundschreiben weiterhin, dass die angeschriebenen Mitglieder die
geprüften Jahresabschlüsse 2006 nicht rechtzeitig dem Deutschen
Spendenrat zur Verfügung gestellt haben sollen. Ausgesprochen
ungewöhnlich ist, dass diese Unterlassungserklärung als Rundschreiben
auch an Mitglieder versendet wurde, die 2006 noch gar nicht Mitglied
im Deutschen Spendenrat waren. Merkwürdig ist auch, dass viele
Mitglieder diese angebliche Anfrage nach den Wirtschaftsberichten
bisher überhaupt nicht erhalten haben. Dies lässt die Vermutung zu,
dass hier mit einem breiten Angriff gegen die Mitglieder des
Deutschen Spendenrates versucht wird, Einfluss auf die
Mitgliederversammlung bezüglich des endgültigen Ausschlusses der
Deutschen Kinderhilfe auszuüben. Ungewöhnlich ist auch, dass
verbunden mit der strafbewerten Unterlassungserklärung bereits eine
Gebührenrechnung der Kanzlei Streitbörger & Speckmann über 1.641,96
Euro an die betroffenen Organisationen versendet wurde. Dies erinnert
an ähnliche Fälle aus der Internetwelt, wo Anwaltskanzleien über
unseriöse Abmahnpraktiken versuchen, hohe Gebührenrechnungen
einzufordern.

Bedingt durch das deutsche Rechtssystem sind die betroffenen
Mitglieder des Spendenrates nun verpflichtet, sich gegen diese
Angriffe juristisch zu wehren. Hierzu ist es leider für jede
betroffene Organisationen notwendig, anwaltliche Betreuung in
Anspruch zu nehmen. Da sich die gemeinnützigen Organisationen
überwiegend aus Spendeneinnahmen finanzieren, zwingt die Deutsche
Kinderhilfe nun damit die betroffenen Organisationen, einen Teil
ihrer Spendengelder statt zur Unterstützung ihrer Hilfsprojekte nun
zur Abwehr dieses juristischen Angriffes zu verwenden.

Auch die Aktion HelpDirect e.V. als Mitglied des Deutschen
Spendenrates ist von dieser Unterlassungserklärung als Rundschreiben
nicht verschont geblieben. Die angebliche Anfrage nach dem
Wirtschaftsbericht 2006 seitens eines Wirtschaftsprüfers Weiser kam
bei HelpDirect allerdings nie an. Dennoch wurde auch dem Aktion
HelpDirect e.V. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugestellt.
Eine Anforderung des Wirtschaftsberichtes 2006 wäre allerdings gar
nicht nötig gewesen, da der Verein Aktion HelpDirect e.V. seine
umfassenden Wirtschaftsberichte bereits seit dem Jahr 2000 online
allen Interessierten zur Verfügung stellt. Umso verwunderlicher ist
der Vorwurf der Deutschen Kinderhilfe, dieser Wirtschaftsbericht läge
überhaupt noch nicht vor. Dies lässt den Schluss zu, dass hier nicht
wirklich seriös recherchiert wurde, sondern der Angriff einzig und
allein dazu gedacht war, die Mitglieder des Deutschen Spendenrates in
Misskredit zu bringen.

Es ist äußerst bedauerlich, dass hier anscheinend die Organisation
Deutsche Kinderhilfe e.V., die in letzter Zeit bereits mehrfach
negativ in den Medien in Erscheinung getreten ist versucht, andere
Organisation ohne berechtigte Grundlage in Misskredit zu bringen.
Dies zeigt einmal mehr wie wichtig es ist, klare und
unmissverständliche Richtlinien zur Bewertung von Hilfsorganisationen
und Ihren Leistungen umzusetzen. Der Deutsche Spendenrat steht hier
für eine klare Regelung und scheut sich nicht, Mitglieder die sich
nicht daran halten, auszuschließen.

Für Rückfragen steht H. Meurer, Vorstand des Aktion HelpDirect
e.V. unter 0151-11713039 zur Verfügung.

Initiator von Aktion HelpDirect ist der gemeinnützige Verein
Aktion HelpDirect e.V., Bonn. Er wurde 1999 gegründet. Alle
Mitarbeiter arbeiten ehrenamtlich. Aktion HelpDirect stellt umfassend
Hilfsprojekten aus 130 Ländern von über 600 Hilfsorganisationen vor.
Viele Medienanbieter und Bundesbehörden nutzen HelpDirect zum Aufruf
von Spendenaktionen. Auf dem Charityportal kann sicher für jedes
einzelne Projekt online gespendet werden. Die Nutzung des Dienstes
ist kostenlos. Die Spenden fließen direkt den Hilfsprojekten zu.
Aktion HelpDirect gilt heute als das führende deutschsprachige
Charityportal für internationale Hilfsprojekte im Bereich der
humanitären Hilfe, sowie des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes.

Originaltext: Aktion HelpDirect e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/15431
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_15431.rss2

Pressekontakt:
Aktion HelpDirect e.V., Ahrweg 107, 53347 Bonn-Alfter,
Tel.: 0151-11713039
Fax.: 0228-410 73 51, E-Mail.: Harald.Meurer@helpdirect.org ,
http://www.helpdirect.org


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