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euro adhoc: PANDATEL AG / Recht/Prozesse / Nichtigerklärung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses 2006 - Urteil zu Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptv

Geschrieben am 16-05-2008


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Unternehmen/Anerkenntnisurteil

16.05.2008

Hannover, 16. Mai 2008. Pandatel AG (ISIN DE0006916307 - General
Standard, Frankfurter Wertpapierbörse). Das Landgericht Hamburg hat
am 13.05.2008 ein Anerkenntnis-Urteil und Schlussurteil verkündet.
Der Beschluss der Hauptversammlung vom 27.03.2006 zu TOP 2
("Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den
Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff
AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Sanierung und des
Ausgleichs von Verlusten und Wertminderungen; Satzungsänderung"),
wonach das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.895.806 im
Verhältnis 2:1 auf EUR 3.947.903 herabgesetzt wurde, wurde aufgrund
des insoweit erklärten Anerkenntnisses durch die Gesellschaft durch
das Landgericht Hamburg für nichtig erklärt. Das von der Gesellschaft
zunächst eingeleitete Freigabeverfahren nach § 246 a AktG blieb
erfolglos. Nach gescheiterten Vergleichsgesprächen mit den Klägern im
November 2006 hatte die Pandatel AG den geplanten Zusammenschluss
zwischen der Gesellschaft und der Dowslake Microsystems Corp für
gescheitert erklärt. Damit wurde auch die im Zusammenhang mit dem
geplanten Zusammenschluss von der Hauptversammlung am 27.03.2006
beschlossene Kapitalherabsetzung obsolet. Die Klagen gegen die
Beschlüsse der Hauptversammlung vom 27.03.2006 zu TOP 3
("Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines
Einbringungsvertrags (Business Combination Agreement) zwischen der
Gesellschaft und den Anteilseignern der Dowslake Microsystems Corp.,
Santa Clara, USA, ("Dowslake Microsystems")") und TOP 4 ("Erhöhung
des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre") hatten die Parteien
in der Hauptsache daher bereits zuvor für erledigt erklärt. Das
Landgericht Hamburg hat im Hauptsacheverfahren in der Sache nunmehr
insoweit lediglich eine Kostenentscheidung getroffen, wonach die
Kosten unter den Parteien aufgehoben werden. Im Übrigen wurden die
Klagen gegen den Entlastungsbeschluss der Hauptversammlung vom
27.03.2006 (TOP 6: "Nachträgliche Entlastung des Vorstands Wienck für
das Geschäftsjahr 2004") abgewiesen, die Klagen gegen die Wahl von
zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats (TOP 7 der Hauptversammlung vom
27.03.2006) wurden ebenfalls abgewiesen, aber der Beschluss über die
Wahl des dritten Aufsichtsratsmitglieds (Dr. Straus) wurde für
nichtig erklärt. Die Kosten des Hauptsacheverfahrens wurden
gegeneinander aufgehoben. Die Gesellschaft wird die
Verfahrensbeendigung kurzfristig nach §§ 248a, 149 II AktG
publizieren. Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Pandatel AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

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Raik Packeiser

Berliner Allee 9 - 11

30175 Hannover

Tel.+49 511 33 65 15 31

Fax +49 511 33 65 15 33

Mail raik.packeiser@insignis.de

Branche: Telekommunikation
ISIN: DE0006916307
WKN: 691630
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Börsen: Börse Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
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