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Entscheidung über die Widersprüche gegen die Rentenanpassung 2000

Geschrieben am 15-05-2008

Berlin (ots) - Im Jahre 2000 haben allein bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund rund eine Million von Rentenempfängern
Widersprüche gegen die Höhe der damaligen Rentenanpassung eingelegt.

Im Einvernehmen mit den Betroffenen wurden einige Musterverfahren
zur Frage der Rechtmäßigkeit der Art der Rentenanpassung vereinbart
und die Entscheidung über die anderen Widersprüche bis zum
rechtskräftigen Abschluss dieser Musterverfahren zurückgestellt.

In der zweiten Jahreshälfte des letzten Jahres hat nun das
Bundesverfassungsgericht in letzter Instanz entschieden, dass die
gesetzlichen Regelungen zur Rentenanpassung 2000 rechtlich nicht zu
beanstanden sind.

Dementsprechend hat die Deutsche Rentenversicherung Bund jetzt
über die bisher zurückgestellten Widersprüche entschieden und diese
zurückgewiesen. Die Versendung der Widersprüche beginnt in den
nächsten Tagen und wird sich über einige Wochen hinziehen.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher

Tel. 030 865-89174
Fax 030 865-89425


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