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Aufsichtsrats-Panel / Aufsichtsräte fühlen sich nicht immer vollständig oder ausreichend informiert

Geschrieben am 13.05.2008 - [Nächster Artikel]

Hamburg (ots) - Aufsichtsratsmitglieder fühlen sich nicht immer
vollständig oder ausreichend informiert. Dies ist ein wesentliches
Ergebnis des dritten Aufsichtsrats-Panels, das von der
Fachzeitschrift "Der Aufsichtsrat" in Kooperation mit der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG im
Frühjahr 2008 durchgeführt wurde. Schwerpunktthema der aktuellen
Experten-Befragung war die Berichterstattung an den Aufsichtsrat.

Befragt nach den drei wichtigsten Informationsquellen für ihre
regelmäßige Überwachungstätigkeit nannten die Experten vor allem das
laufende Berichtswesen sowie die Information durch den Vorstand bzw.
die Geschäftsführung. Für nur 29 Prozent stellen die Berichte des
Abschlussprüfers eine der drei wichtigsten Informationsquellen dar.
Unternehmensinterne Quellen stehen deutlich im Vordergrund, nur fünf
Prozent der Detailnennungen bezogen sich auf externe Daten.
Informationen erreichen den Aufsichtsrat im Wesentlichen unmittelbar
durch den Vorstand. Regelfall ist die zunächst schriftliche
Information, die durch mündliche Berichte im Rahmen der
Aufsichtsratssitzungen ergänzt wird. Aber auch die
Informationsvermittlung außerhalb der Sitzungen scheint heute kein
Ausnahmefall zu sein.

Informationen zu pauschal

42 Prozent der Befragten halten eine Kritik an der
Informationsversorgung des Aufsichtsrats für angebracht.
Hauptkritikpunkte sind dabei Zeitverzug und unzureichende Qualität
der Informationen. Hinsichtlich des Qualitätsaspekts wiegen für die
Befragten zu pauschale und unsystematische Informationen besonders
schwer.

Dem Abschlussprüfer kommt bei der Informationsversorgung des
Aufsichtsrats offenbar nur eine untergeordnete Rolle zu. Die
Berichterstattung des Abschlussprüfers sowie der
Informationsaustausch mit ihm wurde von drei Vierteln (76 Prozent)
der Befragten, 45 Aufsichtsrats-, Beirats- und
Verwaltungsratsmitgliedern, als nur eine - zwar wichtige, aber
gleichwertige - Informationsgrundlage neben anderen bewertet. Nur für
ein Viertel stellt die Berichterstattung des Abschlussprüfers "mit
die wichtigste Informationsquelle" dar. Für zwei Drittel der
Befragten ist der Informationsgehalt der Berichte des Prüfers
regelmäßig ausreichend, das verbleibende Drittel beurteilt die
Informationen als "oft nicht ausreichend". Bezogen auf
Verständlichkeit und Ausführlichkeit der Informationen sieht sich die
Hälfte der Befragten nicht ausreichend oder ausführlich genug vom
Abschlussprüfer informiert. Ein Viertel fühlt sich zwar verständlich,
aber nicht ausreichend informiert, und gar jeder Zehnte fühlt sich
weder ausreichend noch genügend ausführlich mit Informationen
versorgt.

Informationsversorgung festlegen

Hinsichtlich der Verantwortung für eine ausreichende
Informationsversorgung des Aufsichtsrats sehen zwei Drittel der
Befragten das Überwachungsgremium selbst in der Pflicht. Ein Drittel
hält eine "Bringschuld" des Vorstands für angemessen und effizient.
Die Mehrzahl der Befürworter einer "Holschuld" des Aufsichtsrats
möchte diese in gesetzlichen Regelungen oder in Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance Kodex abgesichert sehen. Eine
Beschränkung der "Holschuld" auf Ausnahmefälle wie Unternehmenskrisen
oder die Neubesetzung des Vorstands halten 42 Prozent für angemessen.
Eine Ergänzung der Regelberichterstattung auf konkreten Wunsch aus
der Mitte des Aufsichtsrats sehen allerdings 91 Prozent der Befragten
als sinnvoll an. Zwei Drittel sprechen sich für eine verbindliche
Festlegung der Informationsversorgung des Aufsichtsrats in einer
internen Informations- oder Berichtsordnung aus.

Bei der Kommunikation zwischen den Aufsichtsratsausschüssen und
dem Plenum favorisieren mehr als zwei Drittel (71 Prozent) der
Befragten zeitnahe, zusammenfassende schriftliche Berichte über die
Arbeit der Ausschüsse an alle Aufsichtsratsmitglieder. Die
ausschließlich mündliche Berichterstattung in den Sitzungen des
Plenums darf als wenig verbreitete Praxis (27 Prozent) gelten.

Zwei Drittel der Experten sind der Ansicht, dass ein
vorstandsunabhängiger Bezug von Informationen durch den Prüfungs-
bzw. Bilanzausschuss im Ausnahmefall möglich sein sollte. Nur 15,5
Prozent sind dezidiert der Auffassung, dass alle Informationen
ausnahmslos über den Vorstand gehen und auch in dessen Anwesenheit
diskutiert werden sollten.

Bei der Sicherstellung der Vertraulichkeit der Informationen und
der Verschwiegenheit der Aufsichtsratsmitglieder benennen 60 Prozent
der Experten Probleme. Am häufigsten werden die Mitbestimmung, die
Zusammensetzung des Aufsichtsrats und die öffentlich-rechtliche
Organisation von Unternehmen als Ursachen genannt. Mehr als zwei
Drittel sehen aber in der vollständigen Information der
Aufsichtsratsmitglieder einen dominanten Anspruch, der selbst unter
Inkaufnahme möglicher Vertraulichkeitsbrüche im Einzelfall
sichergestellt sein muss.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der dritten Panel-Befragung
wird in der Mai-Ausgabe von "Der Aufsichtsrat" veröffentlicht, die am
15. Mai 2008 erscheint. Eine Kurzfassung der Studie kann auf Anfrage
unter ar.redaktion@fachverlag.de bezogen werden.

Aufsichtsrats-Panel

Um kontinuierlich ein Meinungsbild aktiver
Überwachungsmandatsträger zu relevanten und aktuellen Themen zu
erfassen und zur Diskussion zu stellen, wurde von der Fachzeitschrift
"Der Aufsichtsrat" gemeinsam mit der BDO Deutsche Warentreuhand AG
ein "Aufsichtsrats-Panel" eingerichtet. Der Expertenkreis, der
halbjährlich befragt wird, setzt sich aus 30 bis 50 Aufsichtsrats-,
Beirats- und Verwaltungsratsmitgliedern aus den unterschiedlichsten
Gesellschaften und Rechtsformen zusammen. In jeder Befragung werden
die Erfahrungen und Einschätzungen der Mandatsträger zu aktuellen,
aber auch zu traditionellen Themen erfasst.

BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand AG gehört
zu den fünf führenden Prüfungs- und Beratungsunternehmen in den
Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und wirtschaftsrechtliche
Beratung. In Deutschland betreut BDO Deutsche Warentreuhand mit rund
1.900 Mitarbeitern an 27 Standorten nationale und internationale
Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen - vom
Mittelständler bis zum DAX-Unternehmen.

BDO Deutsche Warentreuhand ist Gründungsmitglied von BDO
International, der einzigen der fünf weltweit tätigen
Accountant-Gruppen mit europäischer Tradition. BDO International ist
ein seit 1963 bestehendes Netzwerk von rechtlich selbstständigen, von
einander unabhängigen Gesellschaften mit rund 32.000 Mitarbeitern in
110 Ländern.

Der Aufsichtsrat

Die Fachzeitschrift "Der Aufsichtsrat" aus dem Fachverlag der
Verlagsgruppe Handelsblatt liefert monatlich betriebswirtschaftliche
und juristische Fachinformationen journalistisch aufbereitet und
kompakt auf 16 Druckseiten. Kernelement der Zeitschrift sind die
Fachbeiträge, in denen aktuelle Probleme und wiederkehrende Aufgaben
der Mandatsträger in Überwachungsgremien beleuchtet werden. Mehr
Informationen erhalten Sie unter http://www.aufsichtsrat.de.

Originaltext: BDO Deutsche Warentreuhand AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44014
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44014.rss2

Pressekontakt:
Pressekontakt:
Andrea Katzmarczyk
Tel: 040 - 30 29 3-619
Fax: 040 - 30 29 3-388
Email: Andrea.Katzmarczyk@bdo.de

BDO Deutsche Warentreuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ferdinandstraße 59
20095 Hamburg
Internet: www.bdo.de
 
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