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euro adhoc: RTF AG / Veröffentlichung gemäß § 26 WpHG Abs. 1 Satz 1 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Geschrieben am 09.05.2008 - [Nächster Artikel] |
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-------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Angaben zum Mitteilungspflichtigen: ----------------------------------- Name: RTF AG Sitz: Wuppertal Staat: Bundesrepublik Deutschland
Angaben zum Emittenten: ----------------------- Name: RTF AG Adresse: Friedrich-Ebert-Str. 123 d, 42117 Wuppertal Sitz: Wuppertal Staat: Deutschland
09.05.2008
RTF AG Amtsgericht Wuppertal, HRB 2364
Veröffentlichung nach §§ 21, 26 WpHG
1. Die Frowein & Co. GmbH, mit Sitz in Wuppertal, Bundesrepublik Deutschland, hat uns mitgeteilt, daß sie am 5. Mai 2008 die Schwellen von 75, 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft unterschritten hat und ihr Stimmrechtsanteil nunmehr 0 % beträgt.
2. Herr Richard Mayer, Bundesrepublik Deutschland, hat uns mitgeteilt, daß er am 5. Mai 2008 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und sein Stimmrechtsanteil nunmehr 28,2486 % (200.000 Stückaktien der insgesamt 708.000 Stückaktien) beträgt.
3. Herr Clemens J. Vedder, Schweiz, hat uns mitgeteilt, daß er am 5. Mai 2008 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und sein Stimmrechtsanteil nunmehr 28,2486 % (200.000 Stückaktien der insgesamt 708.000 Stückaktien) beträgt.
4. Die Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft, mit Sitz in Köln, Bundesrepublik Deutschland, hat uns mitgeteilt, daß sie am 5. Mai 2008 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und ihr Stimmrechtsanteil nunmehr 28,2486 % (200.000 Stückaktien der insgesamt 708.000 Stückaktien) beträgt.
5. Die Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, mit Sitz in Köln, Bundesrepublik Deutschland, hat uns mitgeteilt, daß sie am 5. Mai 2008 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 und 25 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und ihr Stimmrechtsanteil nunmehr 28,2486 % (200.000 Stückaktien der insgesamt 708.000 Stückaktien) beträgt. Sämtliche vorgenannten Stimmrechte sind der Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zuzurechnenden Stimmrechte werden über die 100%ige Tochtergesellschaft der Ost-West Beteiligungs- und Grundstücksverwaltungs-AG, die Riebeck- Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft, gehalten.
6. Die Berlina Aktiengesellschaft für Anlagewerte, mit Sitz in Berlin, Bundesrepublik Deutschland, hat uns mitgeteilt, daß sie am 5. Mai 2008 die Schwellen von 3 und 5 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und ihr Stimmrechtsanteil nunmehr 8,2429 % (58.360 Stückaktien der insgesamt 708.000 Stückaktien) beträgt.
Wuppertal, den 5. Mai 2008.
RTF AG Der Vorstand RTF AG Amtsgericht Wuppertal, HRB 2364
Veröffentlichung nach §§ 21, 26 WpHG
Die Frowein & Co. GmbH hatte uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 5. Mai 2008 die Schwellen von 75, 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft unterschritten hat und ihr Stimmrechtsanteil danach 0 % (null Stimmrechte) betrug. Diese Meldung war bereits von unserer Gesellschaft gemäß § 26 WpHG veröffentlicht worden. Ergänzend dazu haben wir folgende Mitteilungen erhalten, die wir hiermit ebenfalls nach §§ 21, 26 WpHG wie folgt veröffentlichen:
1. Herr Berthold Frowein, Bundesrepublik Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am 31. Dezember 2006 die Schwellen von 75, 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft unterschritten hat und sein Stimmrechtsanteil danach 0 % (null Stimmrechte) betrug. Sämtliche vorgenannten Stimmrechte waren Herrn Berthold Frowein gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zuzurechnenden Stimmrechte wurden über die Frowein & Co. GmbH gehalten, die bis zum 31. Dezember 2006 eine Tochtergesellschaft von Herrn Berthold Frowein war.
2. Die Hesus GmbH & Co. KG, mit Sitz in Wuppertal, Bundesrepublik Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 31. Dezember 2006 die Schwellen von 75, 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und ihr Stimmrechtsanteil danach 95,8136 % (678.360 von 708.000 Stückaktien) betrug. Sämtliche vorgenannten Stimmrechte waren der Hesus GmbH & Co. KG gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zuzurechnenden Stimmrechte wurden über die Frowein & Co. GmbH gehalten, die seit dem 31. Dezember 2006 eine Tochtergesellschaft der Hesus GmbH & Co. KG ist.
3. Der Protect Trust Management Establishment, mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am 31. Dezember 2006 die Schwellen von 75, 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und sein Stimmrechtsanteil danach 95,8136 % (678.360 von 708.000 Stückaktien) betrug. Sämtliche vorgenannten Stimmrechte waren dem Protect Trust Management Establishment gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zuzurechnenden Stimmrechte wurden über die Frowein & Co. GmbH gehalten, die seit dem 31. Dezember 2006 eine Tochtergesellschaft der Hesus GmbH & Co. KG ist, die wiederum seit dem 31. Dezember 2006 eine Tochtergesellschaft des Protect Trust Management Establishment ist.
4. Der Allegra Trust, mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am 31. Dezember 2006 die Schwellen von 75, 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft überschritten hat und sein Stimmrechtsanteil danach 95,8136 % (678.360 von 708.000 Stückaktien) betrug. Sämtliche vorgenannten Stimmrechte waren dem Allegra-Trust gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 WpHG zuzurechnen. Die zuzurechnenden Stimmrechte wurden über die Frowein & Co. GmbH gehalten, die seit dem 31. Dezember 2006 eine Tochtergesellschaft der Hesus GmbH & Co. KG ist, die wiederum seit dem 31. Dezember 2006 eine Tochtergesellschaft des Protect Trust Management Establishment ist. Der Protect Trust Management Establishment hält die Anteile an der Hesus GmbH & Co. KG seinerseits treuhänderisch für den Allegra Trust.
5. Die Hesus GmbH & Co. KG, mit Sitz in Wuppertal, Bundesrepublik Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie am 5. Mai 2008 die Schwellen von 75, 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft unterschritten hat und ihr Stimmrechtsanteil danach 0 % (null Stimmrechte) betrug. Sämtliche vorgenannten Stimmrechte waren der Hesus GmbH & Co. KG gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zuzurechnenden Stimmrechte wurden über die Frowein & Co. GmbH, eine Tochtergesellschaft der Hesus GmbH & Co. KG, gehalten.
6. Protect Trust Management Establishment, mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am 5. Mai 2008 die Schwellen von 75, 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft unterschritten hat und sein Stimmrechtsanteil danach 0 % (null Stimmrechte) betrug. Sämtliche vorgenannten Stimmrechte waren dem Protect Trust Management Establishment gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zuzurechnenden Stimmrechte wurden über die Frowein & Co. GmbH gehalten, die ihrerseits eine Tochtergesellschaft der Hesus GmbH & Co. KG ist, die wiederum eine Tochtergesellschaft des Protect Trust Management Establishment ist.
7. Allegra Trust, mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass er am 5. Mai 2008 die Schwellen von 75, 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % der Stimmrechte an unserer Gesellschaft unterschritten hat und sein Stimmrechtsanteil danach 0 % (null Stimmrechte) betrug. Sämtliche vorgenannten Stimmrechte waren dem Allegra- Trust gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zuzurechnenden Stimmrechte wurden über die Frowein & Co. GmbH gehalten, die ihrerseits eine Tochtergesellschaft der Hesus GmbH & Co. KG ist, die wiederum eine Tochtergesellschaft des Protect Trust Management Establishment ist. Der Protect Trust Management Establishment hält die Anteile an der Hesus GmbH & Co. KG seinerseits treuhänderisch für den Allegra Trust.
Wuppertal, den 6. Mai 2008.
RTF AG Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: RTF AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Branche: Textil/Bekleidung ISIN: DE0007034001 WKN: 703400 Börsen: Börse Düsseldorf / Regulierter Markt
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