Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen zu Beschlüssen der letzten Hauptversammlung wurden im Zuge eines Vergleichs abgeschlossen
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Erlangen (euro adhoc) - Erlangen, 09. Mai 2008. Im Zuge der letzten Hauptversammlung der november AG vom 22.05.2007 kam es zu mehreren Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen verschiedene Beschlüsse der Mehrheit der Aktionäre, die u.a. die Sachkapitalerhöhung zum Gegenstand hatten. Die november AG konnte nun einen Vergleich mit den Klägern erreichen. Somit sind alle Beschlüsse der letzten Hauptversammlung wirksam beschlossen. Alleinvorstand Dr. Dirk Zurek erklärt hierzu: "Die Beilegung aller rechtlichen Streitigkeiten ist eine wesentliche Voraussetzung, um die weitere Sanierung des Konzerns voranzutreiben. Es ist nun an der Zeit, zum Tagesgeschäft überzugehen und insbesondere die vertrieblichen Aktivitäten der gesamten Unternehmensgruppe zu stärken." Der Vergleichstext wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und steht auch als pdf auf der Homepage der november AG zum Download bereit.
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: november AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
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