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Yamaha gibt nach Gerichtsverfahren in China Urteil zu seinen Gunsten und Erhalt einer Abfindung bekannt

Geschrieben am 08-05-2008

Tokio (ots/PRNewswire) -

Yamaha Corporation (TSE 1st Section:7951, Zentrale:
Hamamatsu-shi, Shizuoka; Präsident: Mitsuru Umemura, nachstehend:
Yamaha) gibt bekannt, dass das Unternehmen in seinem
Gerichtsverfahren über eine Urheberrechtsverletzung in China ein
Urteil zu seinen Gunsten und eine Abfindung erhalten hat. Yamaha
eröffnete vor dem Beijing Second Intermediate People's Court im
November 2006 einen Prozess gegen Deli Electronics (Shenzhen) Co.,
Ltd. (Zentrale: Shenzhen, Guangdong), einem chinesischen Hersteller
elektronischer Musikinstrumente, und drei weiteren Unternehmen
bezüglich einer Urheberrechtsverletzung begleitender Stildaten
(nachstehend als Style Data bezeichnet), die ursprünglich von Yamaha
entwickelt und in seine elektronischen Musikinstrumente integriert
worden waren. Das Gericht fällte im Dezember 2007, nachdem es
entsprechendes Beweismaterial in seine Untersuchungen mit einbezogen
hatte, ein Urteil, welches Yahamas Ansprüche in Bezug auf die in
Frage kommenden Punkte als gerechtfertigt ansah. Das Gerichtsurteil
enthält die folgenden Hauptpunkte: (1) Style Data sind geistiges
Eigentum, das urheberrechtlich geschützt ist, (2) Yamaha besitzt das
Urheberrecht für die 26 Style Data, die untersucht wurden und zur
Diskussion standen, und (3) die Handlungen der Angeklagten waren
Urheberrechtsverletzungen. Das Gericht entschied deshalb, dass sie
die Style Data nicht mehr verwenden dürfen, die Verkäufe der
Produkte, die diese Daten enthalten, gestoppt werden müssen, sie
Yamaha eine Abfindung zahlen und sich bei Yamaha entschuldigen
müssen.

Die Angeklagten legten keine Berufung ein und das Urteil wurde
rechtsgültig. Nach weiteren Beratungen legte das Gericht Yamaha und
den Angeklagten einen Vorschlag zur Entschädigung vor. Eine
Abfindungsregelung zugunsten von Yamaha wurde am 29. April erreicht.

Die von den Angeklagten ohne Erlaubnis kopierten Style Data
wurden in Yamahas tragbarem Keyboard PSR-640 verwendet, das
ursprünglich 1999 auf den Markt gebracht und weltweit verkauft wurde.
Die Angeklagten verwendeten diese Style Data in den elektronischen
Musikinstrumenten ihrer MEDELI Marke, die in China hergestellt und
verkauft werden. Yamaha legte deshalb Klage ein mit der Begründung,
dass die Verwendung der Style Data eine Verletzung seiner
Urheberrechte darstellt.

Atsushi Muramatsu, General Manager von Yamahas Legal &
Intellectual Property Division gab folgenden Kommentar in Bezug auf
das Urteil: "Das Urteil ist weltweit das erste das bestätigt, dass
Style Data geistiges Eigentum darstellen, dass sie urheberrechtlich
geschützt sind, und dass deren unbefugtes Kopieren eine
Urheberrechtsverletzung darstellt. Yamaha sieht dieses Urteil als
bahnbrechend an und wird sich in der Zukunft resolut gegen solche
Urheberrechtsverletzungen wehren, während wir gleichzeitig geistiges
Eigentum respektieren und schützen".

Kontakt:
Mr. Misao Tanaka
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
YAMAHA CORPORATION
Tel: +81-3-5488-6601
Fax: +81-3-5488-5060
E-Mail Adresse: misao_tanaka@gmx.yamaha.com
17-11, Takanawa 2-chome, Minato-ku
Tokio 108-8568
www.global.yamaha.com

Website: http://www.global.yamaha.com

Originaltext: YAMAHA CORPORATION
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58399
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58399.rss2

Pressekontakt:
Mr. Misao Tanaka, Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit, Yamaha
Corporation, +81-3-5488-6601, Fax: +81-3-5488-5060,
misao_tanaka@gmx.yamaha.com


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