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EU- Kommission hebt Regelung zur Beschränkung der Handgepäckgröße auf / Flughafenverband ADV fordert konsequente Fortsetzung der Risiko-/Nutzen-Analyse bei der Überprüfung von Luftsicherheitsmaßnahmen

Geschrieben am 06-05-2008

Berlin (ots) - Die von der EU-Kommission verabschiedete Regelung
zur Beschränkung der Handgepäckgröße mit den Maximalmaßen 56 cm x 45
cm x 25 cm ist aufgehoben worden. Ursprünglich sollte die Regelung am
06. Mai 2008 in Kraft treten. Die deutschen Flughäfen haben sich an
den Untersuchungen der EU-Kommission beteiligt - mit dem Ergebnis,
dass die Größe des Handgepäcks keinen signifikanten Einfluss auf das
Sicherheitsniveau hat.

"Die Entscheidung zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen der
EU-Kommission und der Industrie funktioniert", sagt Ralph Beisel,
Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Verkehrsflughäfen).

Die operationelle Umsetzung der Verordnung hätte zu großen
Belastungen für Passagiere und Flughäfen geführt. Die Warteschlangen
an den Passagierkontrollstellen wären angewachsen. Bei vermehrter
Nutzung des elektronischen Check-in hätten die Kontrolleure
zusätzlich die Größe des Handgepäcks kontrollieren müssen. In der
Folge wäre weniger Zeit für die eigentliche Aufgabe der
Identifikation von gefährlichen Gegenständen verblieben. Darüber
hinaus hätten die Gepäckförderanlagen der Flughäfen für das
zusätzlich noch aufzugebende Handgepäck umgebaut werden müssen. Schon
heute haben die bisher umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen inklusive des
Flüssigkeitsverbots zu einem Rückgang des Durchsatzes an den
Kontrollstellen an Flughäfen von bis zu 30 Prozent geführt. Eine
weitere Belastung konnte vermieden werden.

"Wir sind froh, dass mit der Rücknahme der
Handgepäckgrößenbeschränkung eine Überregulierung vermieden werden
konnte, die keinen tatsächlichen Zuwachs an Sicherheit gebracht
hätte. Gleichzeitig fordern wir die EU-Kommission auf, diesen Weg der
Risikoanalyse inklusive der kritischen Abwägung der Kosten und Nutzen
konsequent fortzusetzen", so Ralph Beisel abschließend.

Der Flughafenverband ADV:
Starke Flughäfen - kompetenter Partner

Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde
1947 in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der
zivilen Luftfahrt in Deutschland. Heute vertritt der Flughafenverband
ADV die Flughäfen in der Schweiz, Österreich und in Deutschland.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen leistungsstarken und
wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein. Die ADV
unterstützt alle Maßnahmen, die den bedarfsgerechten Ausbau
ermöglichen, die optimale Nutzung der vorhandenen Kapazitäten
gewährleisten, die Intermodalität unterstützen sowie die
Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit des Luftverkehrs
fördern.

Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44169.rss2

Pressekontakt:
Leif Erichsen
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 310118-52
Mobil: 0157 72 58 94 76


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