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euro adhoc: Bayer Schering Pharma AG / Zwischenmitteilung

Geschrieben am 28-04-2008


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Zwischenmitteilung der Geschäftsführung gemäß § 37x WpHG übermittelt durch
euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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28.04.2008

Zwischenmitteilung der Bayer Schering Pharma AG vom 28. April 2008

Bayer Schering Pharma AG weiter auf Wachstumskurs

Aufgrund der Integration der Bayer Schering Pharma AG in den
Bayer-Konzern sowie der damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen
Änderungen sind die absoluten Werte der Bayer Schering Pharma AG
Gruppe inklusive deren Segmente nicht mehr mit den entsprechenden
Vorjahresperioden vergleichbar. Daher wird auf Zahlenangaben
verzichtet. Zu den Umsatzerlösen der Hauptprodukte von Bayer Schering
Pharma - inklusive des Geschäfts, das inzwischen in anderen
Gesellschaften des Bayer-Konzerns ausgewiesen wird - verweisen wir
auf den Finanzbericht des Bayer-Konzerns zum 31. März 2008.

Erfreulicher operativer Geschäftsverlauf von Bayer Schering Pharma

In unserem Geschäftsfeld Women's Healthcare trugen vor allem die
oralen Kontrazeptiva der Produktgruppe Yasmin®/YAZ®/Yasminelle® zum
positiven Geschäftsverlauf bei.

Im Geschäftsfeld Diagnostische Bildgebung erhöhte sich der Umsatz mit
Ultravist®, wobei der Vorjahresumsatz durch eine vorübergehende
Distributionsunterbrechung von Ultravist® in der Formulierung 370
mgI/ml belastet war.

Im Geschäftsfeld Spezial-Therapeutika konnte der Umsatz mit
Betaferon®/Betaseron® zur Behandlung der Multiplen Sklerose (MS)
wiederum gesteigert werden.

Integration der Bayer Schering Pharma AG Gruppe in den Bayer-Konzern

Mit Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags Ende
Oktober 2006 wurde mit der Integration der Bayer Schering Pharma AG
Gruppe in den Bayer-Konzern sowie der Zusammenführung des
Pharma-Geschäfts der Bayer Schering Pharma AG und ihrer
Tochtergesellschaften mit den Pharma-Aktivitäten des Bayer- Konzerns
begonnen. Beide Pharma-Geschäfte werden einheitlich im Interesse des
Bayer-Konzerns bzw. des Bayer-Teilkonzerns Bayer HealthCare geführt.
Alle wesentlichen Funktionsbereiche, insbesondere Forschung &
Entwicklung, Einkauf, Produktion, Vertrieb, Marketing sowie
Verwaltung, wurden zwischenzeitlich zusammengelegt.

Im Rahmen der Integration der Bayer Schering Pharma AG Gruppe in den
Bayer- Konzern ist im 1. Quartal 2008 eine Gesellschaft durch
Verschmelzung auf eine Gesellschaft des Bayer-Konzerns aus dem
Konsolidierungskreis ausgeschieden. In den Jahren 2006 und 2007 sind
in diesem Zusammenhang insgesamt 89 Gesellschaften durch Verkauf bzw.
Anteilstausch aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden.

Zur Erleichterung der Umsetzung der erforderlichen
Umstrukturierungsmaßnahmen strebt die Bayer Schering GmbH als
Hauptaktionär der Bayer Schering Pharma AG die Übernahme sämtlicher
Anteile an der Bayer Schering Pharma AG an. Laut Beschluss der
außerordentlichen Hauptversammlung der Bayer Schering Pharma AG vom
17. Januar 2007 sollen dazu die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen
Zahlung einer Barabfindung von 98,98 E je Aktie auf den Hauptaktionär
Bayer Schering GmbH, eine 100-prozentige Tochter der Bayer AG,
übertragen werden. Außenstehende Aktionäre haben gegen diesen
Beschluss Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.

Rechtliche Risiken

Hinsichtlich der Risikolandschaft verweisen wir im Wesentlichen auf
die Darstellung auf den Seiten 48-55 im Geschäftsbericht 2007 der
Bayer Schering Pharma AG. Der Geschäftsbericht 2007 der Bayer
Schering Pharma AG steht unter www.schering.de kostenlos zum
Herunterladen bereit. Seitdem hat es folgende wesentliche
Veränderungen im Bereich der rechtlichen Risiken gegeben:

Yasmin®: Auf Seite 50 des Geschäftsberichts 2007 der Bayer Schering
Pharma AG berichteten wir, dass Bayer Schering Pharma vor einem
US-Bundesgericht eine Patentverletzungsklage gegen Barr
Pharmaceuticals Inc. und Barr Laboratories Inc. eingereicht hat.
Darin wird Barr wegen seiner angestrebten generischen US- Version des
oralen Verhütungsmittels Yasmin® von Bayer Schering Pharma
Patentverletzung vorgeworfen. Im Juni 2005 reichte Barr eine
Gegenklage ein, in der die Ungültigerklärung des Patents von Bayer
Schering Pharma beantragt wurde. Anfang März 2008 hat das
US-Bundesgericht das Patent ´531 der Bayer Schering Pharma AG für
Yasmin® für ungültig erklärt. Bayer Schering Pharma hat gegen diese
Entscheidung Rechtsmittel eingereicht.

Im März 2008 haben die Bayer HealthCare Pharmaceuticals Inc. und die
Bayer Schering Pharma AG zwei Mitteilungen über einen abgekürzten
Zulassungsantrag für ein neues Arzneimittel (Abbreviated New Drug
Application - "ANDA") erhalten, mit dem die Firmen Watson
Laboratories Inc. und Sandoz Inc. jeweils die Genehmigung zur
Vermarktung einer generischen Version von Bayer Schering Pharmas
oralem Kontrazeptivum Yasmin® in den Vereinigten Staaten verfolgen.
Bayer Schering Pharma hat deswegen vor einem US-Bundesgericht
Patentverletzungsklage gegen Watson und Sandoz eingereicht.

YAZ®: Auf Seite 50 des Geschäftsberichts 2007 der Bayer Schering
Pharma AG berichteten wir, dass Barr Laboratories Inc. im Januar 2007
ein ANDA- Zulassungsverfahren hinsichtlich einer generischen
US-Version des oralen Verhütungsmittels YAZ® von Bayer Schering
Pharma eingereicht hat. Im Oktober 2007 erhielt Bayer Schering Pharma
die Mitteilung, dass Watson Laboratories Inc. ebenfalls ein
ANDA-Zulassungsverfahren hinsichtlich einer generischen US- Version
von YAZ® eingeleitet hat. Beide Zulassungsanträge behaupten
Ungültigkeit und/oder Nichtverletzung der Patente von Bayer Schering
Pharma. Bayer Schering Pharma hat eine Patentverletzungsklage gegen
Watson eingereicht, die unter anderem die Verletzung von Bayer
Schering Pharmas Patent '531 geltend macht. Bayer Schering Pharmas
Patent '531 ist ebenfalls Streitgegenstand in der im vorhergehenden
Absatz erwähnten Patentverletzungsklage gegen Barr, die das orale
Verhütungsmittel Yasmin® betrifft. Bayer Schering Pharma prüft
derzeit, wie sich die Gerichtsentscheidung im Patentrechtsstreit um
Yasmin® auf YAZ® auswirkt. Unabhängig von dem Ergebnis der
Gerichtsentscheidung, mit der das Patent '531 für Yasmin® für
ungültig erklärt wurde, hat Bayer Schering Pharma in den USA
Exklusivität für YAZ® als orales Kontrazeptivum bis zum 16. März
2009. Generika-Hersteller können daher eine generische Version von
YAZ® in der Indikation orale Verhütung unter keinen Umständen vor dem
16. März 2009 vermarkten.

Die Aktien der Bayer Schering Pharma AG sind seit Mitte März 2007
nicht mehr zum Teilbereich des amtlichen Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter
Wertpapierbörse zugelassen. Daher unterliegt die Bayer Schering
Pharma AG seitdem nicht mehr den erweiterten Berichtspflichten des
Prime Standard, sondern nur noch den allgemeinen Berichtspflichten
der Börsenzulassungsverordnung und den Bestimmungen des
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Das WpHG verpflichtet seit 2007
börsennotierte Unternehmen, zweimal jährlich eine Zwischenmitteilung
der Geschäftsführung zu veröffentlichen. Die American Depositary
Receipts (ADRs) der Bayer Schering Pharma AG werden seit November
2006 nicht mehr an der New York Stock Exchange gehandelt. Am 2.
September 2007 endete zudem die Registrierung der Aktien der Bayer
Schering Pharma AG bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde
Securities and Exchange Commission (SEC). Die Bayer Schering Pharma
AG unterliegt seitdem nicht mehr den mit der Registrierung
verbundenen Pflichten nach dem US-amerikanischen Wertpapierrecht
einschließlich des Sarbanes-Oxley Act von 2002. Insbesondere wird die
Bayer Schering Pharma AG keine weiteren Jahresberichte auf Form 20-F
veröffentlichen. Die Sekundärnotierung der Bayer Schering Pharma AG
an der Swiss Exchange (SWX) wurde am 28. Dezember 2007 beendet. Die
Inhaberaktien der Bayer Schering Pharma AG werden weiterhin an der
Frankfurter Wertpapierbörse kotiert bleiben.

Berlin, den 28. April 2008

Bayer Schering Pharma Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Zwischenmitteilung enthält
bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den
gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des
Bayer-Konzerns und der Bayer Schering Pharma AG Gruppe beruhen.
Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und
andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der
Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen
abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die wir in
Berichten an die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die amerikanische
Wertpapieraufsichtsbehörde (inkl. Form 20-F) beschrieben haben. Die
Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche
zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige
Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Bayer Schering Pharma AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:


Branche: Pharma
ISIN: DE0007172009
WKN: 717200
Börsen: Börse Berlin / Regulierter Markt
Börse Stuttgart / Regulierter Markt
Börse Düsseldorf / Regulierter Markt
Börse Hannover / Regulierter Markt
Börse München / Regulierter Markt
Börse Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard


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