Freie Fahrt nur noch mit Dieselpartikelfilter?
Geschrieben am 18-05-2006 |   
 
    München (ots) - Fahrverbote für Lastwagen sind in deutschen  Städten bei hoher Feinstaubbelastung keine Seltenheit mehr. Zukünftig könnten solche Mobilitätseinschränkungen auch Besitzer von Diesel-Pkw treffen, die ohne Partikelfilter unterwegs sind. In seiner aktuellen  Ausgabe berichtet AUTO SERVICE PRAXIS über unterschiedliche Konzepte  von Bundestag und Bundesrat bezüglich Schadstoffklassen, Fahrverbote  und Prüfvorschriften zur Filternachrüstung.
     Ende 2005 hatte der Bundestag die Prüfvorschriften für die  Nachrüstung von Rußpartikelfiltern in Dieselfahrzeugen abgesegnet.  Mitte Februar legte das Bundeskabinett mit einer  Kennzeichenverordnung nach. Damit soll zukünftig nicht nur angezeigt  werden, welche EU-Abgasnormen die jeweiligen Fahrzeuge einhalten,  sondern auch eine Steuerung der innerstädtischen Fahrverbote je nach  Feinstaubbelastung ermöglicht werden.
     Die nötige Bestätigung des Bundesrates blieb der  Kennzeichenverordnung bisher jedoch verwehrt. Stattdessen hat die  Länderkammer einen eigenen Entwurf vorgelegt. Dieser sieht abweichend zur Kabinettsvorlage nicht fünf, sondern nur vier Schadstoffgruppen  vor. Die strenge Gruppe 5, die nur Fahrzeuge mit Partikelfilter  erreichen können, fehlt in dem Bundesratsentwurf. Somit hätten bei  Feinstaubalarm auch Diesel-Pkw mit Euro-4-Norm noch freie Fahrt.
     Ungeklärt ist zudem die zentrale Frage, ob und wie die Umrüstung  von Altfahrzeugen finanziell gefördert wird. Hoffnung auf eine  staatliche Unterstützung macht der Koalitionsvertrag, in dem sich SPD und CDU für solch eine Förderung aussprechen. Nach Angaben des  Bundesfinanzministeriums soll diese deutlich vor 2008 starten.
     Welche Regelungen dabei angedacht sind, wie sich Filterhersteller  darauf vorbereiten und welche Unterschiede die Konzepte von Bundestag und Bundesrat noch aufweisen, steht in der aktuellen Ausgabe von AUTO SERVICE PRAXIS. AUTO SERVICE PRAXIS ist das Fachmagazin für Entscheider und  Führungskräfte in Werkstätten und Autohäusern. Ergänzt wird das  Monatsmagazin durch den tagesaktuellen Online-Informationsdienst  www.autoservicepraxis.de. AUTO SERVICE PRAXIS erscheint in der  Springer Transport Media GmbH.
  Originaltext:         AUTO SERVICE PRAXIS Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58975 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58975.rss2
  Ansprechpartner:  Frank Schlieben  Chefredakteur AUTO SERVICE PRAXIS   			 Fon: +49 (0)89/ 4372 -1216 Springer Transport Media GmbH  Neumarkter Straße 18  81673 München  Mail: autoservicepraxis@springer.com
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