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Freie Fahrt nur noch mit Dieselpartikelfilter?

Geschrieben am 18-05-2006

München (ots) - Fahrverbote für Lastwagen sind in deutschen
Städten bei hoher Feinstaubbelastung keine Seltenheit mehr. Zukünftig
könnten solche Mobilitätseinschränkungen auch Besitzer von Diesel-Pkw
treffen, die ohne Partikelfilter unterwegs sind. In seiner aktuellen
Ausgabe berichtet AUTO SERVICE PRAXIS über unterschiedliche Konzepte
von Bundestag und Bundesrat bezüglich Schadstoffklassen, Fahrverbote
und Prüfvorschriften zur Filternachrüstung.

Ende 2005 hatte der Bundestag die Prüfvorschriften für die
Nachrüstung von Rußpartikelfiltern in Dieselfahrzeugen abgesegnet.
Mitte Februar legte das Bundeskabinett mit einer
Kennzeichenverordnung nach. Damit soll zukünftig nicht nur angezeigt
werden, welche EU-Abgasnormen die jeweiligen Fahrzeuge einhalten,
sondern auch eine Steuerung der innerstädtischen Fahrverbote je nach
Feinstaubbelastung ermöglicht werden.

Die nötige Bestätigung des Bundesrates blieb der
Kennzeichenverordnung bisher jedoch verwehrt. Stattdessen hat die
Länderkammer einen eigenen Entwurf vorgelegt. Dieser sieht abweichend
zur Kabinettsvorlage nicht fünf, sondern nur vier Schadstoffgruppen
vor. Die strenge Gruppe 5, die nur Fahrzeuge mit Partikelfilter
erreichen können, fehlt in dem Bundesratsentwurf. Somit hätten bei
Feinstaubalarm auch Diesel-Pkw mit Euro-4-Norm noch freie Fahrt.

Ungeklärt ist zudem die zentrale Frage, ob und wie die Umrüstung
von Altfahrzeugen finanziell gefördert wird. Hoffnung auf eine
staatliche Unterstützung macht der Koalitionsvertrag, in dem sich SPD
und CDU für solch eine Förderung aussprechen. Nach Angaben des
Bundesfinanzministeriums soll diese deutlich vor 2008 starten.

Welche Regelungen dabei angedacht sind, wie sich Filterhersteller
darauf vorbereiten und welche Unterschiede die Konzepte von Bundestag
und Bundesrat noch aufweisen, steht in der aktuellen Ausgabe von AUTO
SERVICE PRAXIS.
AUTO SERVICE PRAXIS ist das Fachmagazin für Entscheider und
Führungskräfte in Werkstätten und Autohäusern. Ergänzt wird das
Monatsmagazin durch den tagesaktuellen Online-Informationsdienst
www.autoservicepraxis.de. AUTO SERVICE PRAXIS erscheint in der
Springer Transport Media GmbH.

Originaltext: AUTO SERVICE PRAXIS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58975
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58975.rss2

Ansprechpartner:
Frank Schlieben
Chefredakteur AUTO SERVICE PRAXIS
Fon: +49 (0)89/ 4372 -1216
Springer Transport Media GmbH
Neumarkter Straße 18
81673 München
Mail: autoservicepraxis@springer.com


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