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Südwest Presse: Kommentar zu Stammzellforschung

Geschrieben am 11.04.2008 - [Nächster Artikel]

Ulm (ots) - Eine Sternstunde der parlamentarischen Debatte erlebte
das Hohe Haus, wie sonst bei ethischen Fragen, beim Ringen um das
Stammzellgesetz nicht. Immerhin schafften es die Abgeordneten,
weitgehend sachlich und fair zu diskutieren. Doch die Eile, mit der
Kanzlerin Angela Merkel und Forschungsministerin Annette Schavan das
Thema vom Tisch bringen wollten, hat eine ihm angemessene Beratung
erschwert. Vor allem in der Unionsfraktion hat das Wunden
aufgerissen, die nicht so rasch verheilen dürften. Das Parlament
sollte daraus lernen und sich politisches Taktieren nicht aufzwingen
lassen. Gewissensfragen müssen sorgfältig abgewogen werden. Gelingt
dies nicht, schwindet auch der notwendige und gebotene Respekt vor
der Meinung anderer.
In der Sache hat die Beratung natürlich keine neuen Argumente
geliefert, vielmehr haben sich die Lager ihrer Standpunkte
versichert. Dabei ist deutlich geworden, dass die embryonalen
Stammzellforscher für ein Verlegen des Stichtags die schlüssigen
Argumente fehlen. Schon im Tierexperiment scheitern Versuche, aus
Stammzellen erfolgversprechende Therapien zu entwickeln. Ein Einsatz
der aus ihrem ursprünglichen Kontext herausgelösten Zellen für
Heilungsversuche am Menschen ist nicht denkbar, solange sie sich mit
Raten von 80 und mehr Prozent wie Tumorzellen verhalten. Den
Stammzellforschern gehen auch die Zelllinien nicht aus. Sie lassen
sich von tierischen Rückständen aus der Nährlösung reinigen. Zudem
werden heute 21 Zelllinien feilgeboten, die vor dem Stichtag 1.
Januar 2002 gewonnen wurden. Für die Grundlagenforschung steht daher
ohne Stichtagsänderung ausreichend Zellmaterial zur Verfügung.
Aus der Verschiebung des Stichtags jetzt abzuleiten, das
Embryonenschutzgesetz werde in absehbarer Zeit ebenfalls fallen,
misst der gestrigen Entscheidung jedoch zu viel Gewicht bei.
Natürlich drängen interessierte Kreise - und mit ihnen eine wachsende
Zahl Abgeordneter - darauf, dass der Gesetzgeber auch die Erlaubnis
erteilt, embryonale Stammzellen in Deutschland herzustellen. Ihr
Argument, der Gesetzgeber ergehe sich in einer Doppelmoral, weil er
Forschung an diesen Zelllinien genehmige, die dafür erforderliche
Zerstörung eines Embryos aber dem Ausland überlasse, hat durch die
Stichtagsverschiebung nicht an Gewicht gewonnen. Das Grundgesetz
räumt der Menschenwürde und dem Lebensrecht eindeutig Vorrang vor der
Forschungsfreiheit ein. Dabei gilt nach wie vor, dass menschliches
Leben mit dem Verschmelzen von Ei und Samenzelle beginnt und von da
an den verfassungsrechtlichen Schutz genießt. An diesen
unveräußerlichen Grundsätzen können Abgeordnete nicht rütteln.
Natürlich stellt das Stammzellgesetz unter ethischen Gesichtspunkten
einen Dammbruch dar. Doch auf diese Gratwanderung hat sich der
Bundestag bereits vor sieben Jahren begeben. Daraus zu folgern, dass
sich eine Mehrheit findet, die aufgrund dieses Kompromisses auch das
Töten von Embryos oder seine Nutzung für andere Zwecke als die
künstliche Befruchtung erlaubt, ist nicht erkennbar.
Einen wesentlichen Grund dafür liefert die Stammzellforschung selbst.
In Ländern wie Großbritannien, die dem Embryonenschutz kaum Bedeutung
beimessen, gelingt es nicht, die für Versuche notwendigen
menschlichen Eizellen bereitzustellen. Auch der Versuch, sie aus
anderen Ländern zu beziehen, ist gescheitert. Frauen ist das
gesundheitliche Risiko der Spende auch gegen viel Geld zu hoch.
Außerdem wenden sich einst glühende Verfechter von der umstrittenen
Forschung ab. Sie klärt biologische Vorgänge auf. Heilungsversprechen
kann sie nicht einlösen.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218
 
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