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BGV warnt: Medikamente gegen Organabstoßung dürfen nicht leichtfertig ausgetauscht werden

Geschrieben am 09.04.2008 - [Nächster Artikel]

Bonn (ots) - Viele Patienten bekommen die Gesundheitsreform direkt
zu spüren, wenn sie für ihr Rezept nicht mehr das bekannte Medikament
in der Apotheke erhalten. Mit Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung¹
zum 1. April 2008 kann nun auch bei Immunsuppressiva das Original
gegen ein Nachahmerpräparat ausgetauscht werden. Ein schwerer Schlag
für alle Transplantierten, denn bislang galt für die Medikamente
gegen Abstoßungsreaktionen eine Ausnahmeregelung - und das aus gutem
Grund.

"Die Mehrheit der Arzneimittel kann zwar relativ problemlos durch
Generika ersetzt werden, so genannte Immunsuppressiva für Trans-
plantierte nehmen jedoch eine Sonderstellung ein", warnt Erhard
Hackler, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes für
Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz (BGV). Da Immun-
suppressiva wie Ciclosporin nur einen stark begrenzten Wirkungs-
bereich besitzen, müssen sie exakt dosiert werden. Bereits kleine
Abweichungen können folgenschwere Auswirkungen haben: Ist die
Wirkstoffkonzentration im Blut zu hoch, drohen starke Nebenwirkungen;
bei Unterdosierung besteht die Gefahr der Organabstoßung. Das kann
fatale Folgen für die Patienten haben, die unter Umständen jahrelang
auf ihr Spenderorgan gewartet haben.

Frage der Austauschbarkeit ist umstritten

Bei Arzneimitteln mit einem stark begrenzten Wirkungsbereich ist
eine Umstellung vom Original zum Generikum mit einem erhöhten Risiko
verbunden, da bei jedem Präparatwechsel Schwankungen bei der
Wirkstoffkonzentration im Blut nicht ausgeschlossen werden können.
Zwar enthält das Generikum die gleichen Wirkstoffe wie das Original -
bedingt durch die unterschiedliche Verarbeitung des Wirkstoffs oder
die Verwendung anderer Hilfsstoffe, kann es aber durchaus zu
Veränderungen bei der Freisetzung des Wirkstoffes im Blut kommen.
Besonders negativ beurteilen Experten die Auswirkungen, wenn ein
Transplantierter immer wieder ein anderes Generikum vom Apotheker
bekommt. Das Gesetz schreibt nämlich nicht vor, dass die Austausch-
barkeit verschiedener Generika untereinander untersucht werden muss.
Wenn ein Generikum eine geringere Bioverfügbarkeit als das Original
aufweist, das andere aber eine erhöhte, dann kann das noch größere
Auswirkungen auf Wirksamkeit und Verträglichkeit haben - und damit
das neue Organ und die Gesundheit des Patienten noch stärker
gefährden.

Was kann der Patient tun?

Wenn der Patient den Arzneimittelaustausch ausschließen möchte,
kann er den Arzt bitten, das Aut-idem-Feld auf dem Rezept
durchzustreichen. Damit ist die "aut-idem-Regelung" (lat: oder das
gleiche) ausgeschlossen und der Apotheker zur Abgabe genau des auf
dem Rezept genannten Arzneimittels verpflichtet.

Ausführliche Informationen zu dem Thema Transplantation gibt der
BGV auf der Internetseite www.bgv-transplantation.de . Unter dieser
Adresse gelangen Interessierte auch zum Expertenforum, in dem
erfahrene Transplantations-mediziner persönliche Fragen zur
Organspende und Transplantation beantworten.

1)Die Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV) und der Deutsche
Apothekerverband (DAV) haben sich auf eine Neufassung des
Rahmenvertrages zur Arzneimittelversorgung nach § 129 SGB V geeinigt.
Nach der Änderung des Rahmenvertrages, der am 1.4. in Kraft getreten
ist, müssen alle Medikamente durch den Apotheker substituiert werden,
wenn ein preisgünstigeres, in Wirkstoff, Indikation und Packungsgröße
vergleichbares Fertigarzneimittel mit gleicher bzw. austauschbarer
Darreichungsform angeboten wird.

Originaltext: BGV - Info Gesundheit e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61934
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61934.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz
- Info Gesundheit e.V.
c/o Medcom international
Monika Wohlert
René-Schickele-Straße 10
53123 Bonn
Telefon: 0228-308210
E-Mail: wohlert@medcominternational.de
 
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