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"Report Mainz", Montag, 7.4.2008, 21.45 Uhr im Ersten

Geschrieben am 04-04-2008

Baden-Baden (ots) - - Bundesregierung verhinderte mehrfach
Akteneinsicht deutscher Kleinaktionäre im US-Prozess gegen die
Telekom
- Ex-Innenminister Gerhart Baum fordert Gesetzesänderung: Deutsche
Anleger sind nicht waffengleich
- Anlegeranwalt Tilp: Bundesregierung schädigt deutsche Kleinanleger

"Report Mainz": Im Auftrag der Bundesregierung verhinderte das
Bundesjustizministerium mehrfach, dass deutsche Anwälte geschädigter
Kleinaktionäre Akteneinsicht in das US-amerikanische Verfahren gegen
die Telekom erhielten. Das geht aus Unterlagen hervor, die dem
ARD-Politikmagazin "Report Mainz" vorliegen. Danach hat sich der
damalige Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Hansjörg Geiger,
im Januar und Februar 2003 und erneut im November 2005 an das
US-Justizministerium gewandt und darauf hingewiesen, dass die
Herausgabe der Akten nicht im deutschen Interesse liegen würde.
Wörtlich heißt es in seinem Schreiben vom 9. November 2005: "Die
deutsche Bundesregierung möchte darauf hinweisen, dass die
Auslieferung dieser Dokumente deutsche Hoheitsrechte gefährden
könnte." Auch in den vorangegangenen Schreiben argumentierte Geiger
im gleichen Sinne.

"Report Mainz" hat diese Schreiben dem früheren
Bundesinnenminister und heute auf Verbraucherschutz spezialisierten
Rechtsanwalt Gerhart Baum zur Einschätzung vorgelegt: "Ich vermag die
Begründung, dass hier Hoheitsinteressen der Bundesrepublik
Deutschland gefährdet sind, nicht nachzuvollziehen. Es ist höchste
Zeit, dass jetzt die Vorgänge transparent werden." Ihn mache diese
Begründung sehr misstrauisch, sagte Baum "Report Mainz" und
außerdem: " Was hat die Bundesregierung zu verbergen? Es ist doch
nicht einsehbar, dass ein amerikanisches Gericht und amerikanische
Kläger alle Unterlagen von den deutschen Behörden bekommen und die
deutschen Kläger nicht. Was geht hier vor? Ich vermag das überhaupt
nicht einzusehen. Und dieser Vorgang zeigt, dass die Anleger in
Deutschland nicht waffengleich sind. Wenn sie ihre Ansprüche
durchsetzen wollen, stoßen sie sehr oft auf eine Mauer, wie hier
auch. " Deshalb hält Baum eine entsprechende Gesetzesänderung für
dringend erforderlich.

Auch Andreas W. Tilp, dessen Kanzlei den Musterkläger gegen die
Telekom bei dem am Montag beginnenden Schadensersatzprozess vor dem
Oberlandesgericht Frankfurt/Main vertritt, bezeichnet das Vorgehen
der Bundesregierung als empörend und skandalös. Im Interview mit
"Report Mainz" sagte er: "Die Bundesregierung, immerhin eine der
Beklagten im Frankfurter Telekom-Prozess, lässt die Leute nicht nur
im Regen stehen, sondern greift aktiv ein. Sie schädigt sie ein
zweites Mal. Das erste Mal, in dem sie durch falsche Versprechungen
faule Aktien an Millionen von Leuten, an die Frau oder den Mann
gebracht hat. Das zweite Mal in dem sie dafür sorgt, dass Rechte, die
in Amerika den Leuten zugesprochen wurden, den Deutschen vorenthalten
bleiben."

Der US-Schadensersatzprozess gegen die Telekom endete 2005 mit
einem Vergleich: Die Telekom zahlte 120 Millionen Dollar an die
Kläger. In Deutschland dagegen hat die Telekom bislang jeden
Vergleich mit den geschädigten Kleinaktionären abgelehnt. Allein beim
dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 verdiente der Bund durch
den Verkauf eigener Aktien rund 15 Milliarden Euro. Und genau dieser
dritte Börsengang der Telekom steht jetzt im Zentrum des beginnenden
Schadensersatzprozesses.

Trotz der Anfrage von "Report Mainz" hat das
Bundesjustizministerium zu den Vorgängen bislang keine Stellung
genommen.

Zitate gegen Quellenangabe frei
Der Text als RTF-Datei unter: http://www.reportmainz.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel:
06131/929-3351.

Originaltext: SWR - Südwestrundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7169.rss2


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