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Neue Erbschaftsteuer: Wer gewinnt - wer verliert

Geschrieben am 03.04.2008 - [Nächster Artikel]

Nürnberg (ots) - Immobilienerbschaften sollen neu geregelt werden:
Das normale Einfamilienhaus bleibt meist steuerfrei, für Villen-Erben
wird es teuer.

Die Besteuerung von Erbschaften soll neu geregelt werden: Für
Immobilienerben entfällt damit ein bislang üblicher Steuervorteil.
Bisher wurden Immobilien bei der Ermittlung der Erbschaft- und
Schenkungssteuer nur mit einem Teil des Verkehrwertes angesetzt.
Damit soll jetzt Schluss sein: Immobilien sollen künftig mit dem
tatsächlichen Wert in die Steuerberechnung eingehen, berichtet das
Immobilienportal Immowelt.de über die Pläne der Bundesregierung.
Privat genutztes Wohneigentum wie ein normales Einfamilienhaus soll
jedoch weiterhin steuerfrei bleiben.

Die Gewinner der geplanten Erbschaftsteuerreform sind die engsten
Familienmitglieder: Für sie sollen die Freibeträge erhöht werden.
Ehepartner sollen künftig ein Vermögen im Wert von 500.000 Euro statt
bisher 307.000 Euro erben können, ohne auch nur einen Euro an den
Fiskus abtreten zu müssen. Für eingetragene Lebenspartnerschaften
soll dann das gleiche gelten. Deren Freibetrag lag bisher bei 5.200
Euro. Erbende Kinder müssen nach geplantem Recht erst ab 400.000 Euro
Erbschaftsteuer zahlen (bisher: 205.000 Euro), Enkelkinder ab 200.000
Euro (bisher: 51.200 Euro). Vererbt also beispielsweise der Vater
seinem Kind ein Reihenhaus im Wert von 300.000 Euro, so zahlt es
trotz der Neuregelung auch weiterhin keine Erbschaftsteuer.

Nicht so rosig sieht es allerdings für entfernte Verwandte wie
Geschwister, Nichten und Neffen aus. Sie sollen künftig einen
erheblichen Teil des Erbes ins Staatssäckel abtreten müssen. Die
großen Verlierer des neuen Erbrechts sind Besitzer mehrerer oder
teurer Immobilien. Selbst die angehobenen Freibeträge können den
Wegfall der bisherigen Sonderstellung der Immobilien nicht
kompensieren. Vererbt beispielsweise der Vater eine Villa mit einem
Verkehrswert von 900.000 Euro, müsste das Kind nach neuem Recht
24.750 Euro (Annahme: Nach altem Recht wurden 60 Prozent des
Verkehrswertes steuerlich angesetzt) mehr an Steuern zahlen.

Noch im Frühjahr dieses Jahres soll die Neuregelung verabschiedet
werden und rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Wer bis zu
diesem Zeitpunkt eine Erbschaft macht, kann wählen, ob er nach neuem
oder altem Recht besteuert werden will.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts:
http://www.immowelt.de/ImmoweltAG/Pressedienst/index.aspx

Über Immowelt.de:

Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im
Internet mit monatlich zuletzt 230 Millionen Page Impressions, 50
Millionen Exposé-Aufrufen und über 700.000 Immobilien-Angeboten im
Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter
von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.

Originaltext: Immowelt AG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24964.rss2

Presse-Kontakt:
Immowelt AG, Nordostpark 3-5, 90411 Nürnberg, www.immowelt.de,
Barbara Schmid, b.schmid@immowelt.de, Tel.: 0911/520 25-462, Fax:
0911/520 25-15
 
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