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Bundestag will Karaoke als Droge einstufen

Geschrieben am 01-04-2008

Berlin/Hamburg (ots) - Der Deutsche Bundestag befasst sich heute
mit einer Petition, nach der Karaoke-Singen künftig unter das
Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen soll. Die Einstufung in der
Kategorie "leichte Droge" sei gerechtfertigt, weil beim "lauten
Singen, wie es bei Karaoke üblich ist, signifikante hormonelle
Veränderungen wissenschaftlich nachgewiesen sind, die den Wirkungen
bei der Einnahme bestimmter Drogen nicht nachstehen", zitiert das
Online-Karaokeportal TalentRun aus der Petition zur Gesetzesänderung.
Die Forschung habe erwiesen, dass Karaoke zu einer verstärkten
Ausschüttung des Glückshormons Oxytocin führe und gleichzeitig den
Ausstoß der Stress- und Agressionshormone Testosteron und Cortisol
absenke, heißt es in der Begründung. Dadurch könne lautes Singen
schon nach wenigen Minuten zu einem leichten Rausch führen, der
aufgrund des durch tieferes Einatmen erhöhten
Kohlendioxid-Konzentration im Blut noch verstärkt werde. Die Petition
im Deutschen Bundestag verlangt die kurzfristige Schaffung einer
gesetzlichen Grundlage durch eine Rechtsverordnung, um den
Karaoke-Bars in Deutschland den Garaus zu machen, ähnlich den
bundesweiten Aktionen zur Schließung privater Wettbüros vor gut einem
Jahr.

Das Karaokeportal TalentRun wehrt sich gegen die Einstufung als
"Online-Dealer" und will den Betrieb der Webseite www.talentrun.de
weiterhin aufrecht erhalten. "Wir machen weiter, solange uns keine
richterliche Verfügung ins Haus flattert", erklärt
TalentRun-Geschäftsführer Matthias Krause. Es lägen zwar Gutachten
vor, die bestätigen, dass Karaoke einen "Freudentaumel im Gehirn"
auslöse, aber "will der Staat wirklich Freude durch Singen gesetzlich
verbieten?", fragt Matthias Krause.

Der Gesetzgeber hatte 1971 das Opiumgesetz von 1929 durch das
"Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln ersetzt. Dieses sieht
heute bei Verstößen eine Höchststrafe von bis zu 15 Jahren Gefängnis
vor. In § 1 Abs. 2 bis 6 BtMG wird die Regierung ermächtigt, durch
Verordnung weitere Stoffe den betäubungsmittelrechtlichen
Vorschriften zu unterstellen. Diese Ermächtigungsgrundlage, auf die
sich auch die Anti-Karaoke-Petition bezieht, wird von vielen Juristen
als nicht vereinbar mit dem Gewaltenteilungsprinzip des Grundgesetzes
eingestuft.

TalentRun (www.TalentRun.de) ist das deutsche Online-Karaokeportal
mit über 500 Songs. Mitmachen kann jeder Singbegeisterte, der über
einen PC mit DSL-Anschluss verfügt. Die Anschaffung einer Konsole ist
nicht notwendig. Die Nutzung der Plattform und der Lieder ist
kostenfrei.

Originaltext: talentrun
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69416
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69416.rss2

Pressekontakt:
Weitere Informationen: TalentRun GmbH, Neuer Kamp 30 - Etage 21,
20357 Hamburg, Tel. +49 40 40186301, E Mail: presse@TalentRun.de,
Web: www.TalentRun.de

PR-Agentur: euro.marcom pr, Tel. +49 611 973150,
E Mail: team@euromarcom.de


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