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Terminvergabe nach medizinischem Gesichtspunkt / Köhler: Keine Behandlungsunterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten
Geschrieben am 01.04.2008 - [Nächster Artikel] |
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Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Veröffentlichungen zu einer Studie der Universität Köln zu Wartezeiten von Kassenpatienten hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, heute in Berlin erklärt:
"Die Kollegen vergeben Termine unter medizinischem Gesichtspunkt, unabhängig davon, ob der Patient privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Sie sind nicht dazu verpflichtet, jeden Patienten immer sofort oder so schnell wie möglich dranzunehmen. Es gibt keine Unterschiede in der Behandlung. Die Qualitätssicherung der Leistung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung sogar fortgeschrittener als in der privaten Krankenversicherung. Es bestehen allenfalls Serviceunterschiede. Die Zusatzeinnahmen aus der privaten Krankenversicherung kommen im Übrigen allen Versicherten zugute. Letztlich sind diese Einnahmen es, die den Arzt in die Lage versetzen, Investitionen in seiner Praxis zu tätigen."
Originaltext: kbv Kassenärztliche Bundesvereinigung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34021 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34021.rss2
Pressekontakt: Dr. Roland Stahl, Tel.: 030 / 4005 - 2202 Tanja Riepelmeier, Tel.: 030 / 4005 - 2240 Nadine Hintzke, Tel.: 030 / 4005 - 2208
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