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Versandapotheken dürfen Verbraucher nicht täuschen / ABDA-Präsident Wolf kritisiert wettbewerbswidriges Verhalten

Geschrieben am 30-03-2008

Berlin (ots) - Nach Medienberichten hat die holländische
Versandapotheke einer großen deutschen Drogeriekette mit frei
erfundenen Unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) und darauf
gewährten, besonders hohen Rabatten geworben. "Hier werden
Verbraucher und Patienten vorsätzlich getäuscht. Wir befürchten, dass
dieses wettbewerbswidrige Verhalten kein Einzelfall ist und werden
das genauer unter die Lupe nehmen", erklärt Heinz-Günter Wolf,
Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
"Dieser Fall zeigt, dass das sensible Vertrauensverhältnis zwischen
Apotheke und Patient von einigen Arzneiversendern ausgenutzt wird."

Die Apotheker fordern die Versandapotheken auf, unseriöse Angebote
im Kampf um Umsatz und Patienten zu unterlassen. Insbesondere das
irreführende Werben mit vermeintlich hohen Rabatten auf
Selbstmedikationsprodukte und damit das Vortäuschen günstiger Preise
muss eingestellt werden.

Die Konzentration auf den - zudem mitunter wettbewerbswidrigen -
Preis- statt auf den Qualitätswettbewerb fördert nach Auffassung von
Experten den Mehr- und Missbrauch von Arzneimitteln. Schaden nehmen
im konkreten Fall nicht nur die getäuschten Verbraucher, sondern auch
die übrigen Wettbewerber, allen voran die 21.500 mittelständischen
Apotheken. Wolf: "Arzneimittel werden in dieser 'Kooperation' von
Versender und Drogeriekette verramscht, Kunden hinters Licht geführt.
Der Gesetzgeber muss die Verbraucher vor einer solchen Entwicklung
schützen."

Originaltext: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7002
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7002.rss2

Pressekontakt:
Thomas Bellartz
Pressesprecher
Tel.: 030 40004-131
Fax: 030 40004-133
E-Mail: t.bellartz@abda.aponet.de
www.abda.de


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