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Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude stufenweise Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert: Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Einen Bedarfsausweis brauchen Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.
Weitere Informationen: www.dena-energieausweis.de.
Originaltext: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43338 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43338.rss2