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Schweigen ist Gold - Diskretionszonen ermöglichen vertrauliche Gespräche in der Apotheke

Geschrieben am 22-03-2008

Baierbrunn (ots) - Wer in der Apotheke ein vertrauliches Problem
ansprechen möchte, sollte sich nicht scheuen, das auch zu sagen.
Immer mehr Apotheker richten spezielle Diskretionszonen ein, die
dafür sorgen, dass andere Kunden nicht lauschen können. Das Geheimnis
bleibt gewahrt, denn als Heilberufler sind Apotheker an die
Schweigepflicht gebunden, berichtet die "Apotheken Umschau". Wissen
über "zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis" dürfen sie Dritten gegenüber nicht
unbefugt weitergeben. Wer dagegen handelt, kann mit bis zu einem Jahr
Freiheitsstrafe oder zu einer Geldbuße bestraft werden. Von dieser
Verschwiegenheitspflicht gibt es nur wenige Ausnahmen. So müsste ein
Apotheker etwa melden, wenn er von der unbehandelten
Cholera-Infektion eines Patienten erfährt. Doch das ist nicht der
Alltag in den deutschen Apotheken. Viele Medikamenten- oder
Hilfsmittelverordnungen betreffen ja aus sich heraus schon einen sehr
persönlichen Lebensbereich. Diesen bereits vorbeugend zu schützen,
dienen die Diskretionszonen.

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.

Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 3/2008 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52678
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52678.rss2

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.gesundheitpro.de
www.wortundbildverlag.de


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