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Was tun wenn's kracht im Urlaub? / Pünktlich zum Ferienbeginn bietet CosmosDirekt einen neuen Kfz-Tarif mit noch mehr Leistungen

Geschrieben am 17-03-2008

Saarbrücken (ots) - Viele Deutsche reisen am liebsten mit dem
Auto. Eine aktuelle Analyse der Forschungsgemeinschaft Urlaub und
Reisen e. V. zeigt: Fast jeder Zweite nutzte im letzten Jahr sein
eigenes Fahrzeug, um in den Urlaub zu fahren. Doch wenn es plötzlich
auf der Straße kracht, ist die gute Stimmung schnell dahin. Wer im
Ernstfall die richtigen Schritte unternimmt, kann sich Kosten und
Ärger sparen. CosmosDirekt sorgt für eine optimale Schadenregulierung
und überzeugt mit ihrer Leistung: Im Vollkasko-Comfort-Schutz
erstattet Deutschlands größter Direktversicherer beispielsweise den
vollen Neupreis für einen Neuwagen - und zwar ab sofort sogar 24
Monate lang. Bei Gebrauchtwagen wird der volle Kaufpreis, nicht nur
der Wiederbeschaffungswert, erstattet.

"Wie zuverlässig eine Versicherung ist, zeigt sich besonders im
Schadenfall", sagt Winfried Spies, Vorstandsvorsitzender von
CosmosDirekt. "Bei uns lassen sich viele Fragen mit nur einem Anruf
klären. Die Regulierung des Schadens erfolgt bei uns mittlerweile zu
über 90 Prozent schnell und unbürokratisch per Telefon."

Wer Probleme und Ärger nach einem Schaden vermeiden will, sollte
nach einer Karambolage zudem folgende Schritte vor Ort beachten:

1.) Unfallstelle absichern: Zuerst sollte die Warnblinkanlage
angeschaltet und das Warndreieck aufgestellt werden. Bei
geringfügigen Schäden müssen die Autofahrer darauf achten, den
Verkehrsfluss nicht zu behindern: Nachdem sie die Stellung der
Fahrzeuge mit Kreide markiert haben, sollten sie an den Straßenrand
fahren.

2.) Am Unfallort bleiben: Jeder Beteiligte muss solange am
Unfallort bleiben, bis er Angaben zum Unfall und zu seiner Person
gemacht hat. Wird ein parkendes Fahrzeug beschädigt, reicht es nicht,
einen Zettel hinter dem Scheibenwischer zu befestigen. Ist der Fahrer
des beschädigten Wagens nach angemessener Wartezeit nicht erschienen,
ist die Polizei zu benachrichtigen.

3.) Hilfe rufen: Sind Personen verletzt, Drogen und Alkohol im
Spiel oder wird ein vorgetäuschter Unfall vermutet, sollten die
Betroffenen in jedem Fall die Polizei bzw. einen Rettungswagen rufen
(Notruf in Deutschland: 110/112).

4.) Unfallprotokoll erstellen: Bei reinen Blechschäden geht es
auch ohne Polizei: In diesem Fall ist es ratsam, ein Protokoll
anzufertigen, das die beteiligten Fahrer unterschreiben. Neben dem
Unfallhergang gilt es, die Autokennzeichen, die Anschriften der
beteiligten Fahrer, die Namen der Versicherungsgesellschaften sowie
die Nummer des Versicherungsscheins zu notieren. Sind die Daten nicht
bekannt, hilft ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer
(0180.25026). Hilfreich sind darüber hinaus eine Unfallskizze und
Fotos - zum Beispiel mit Hilfe eines Fotohandys. Auch Namen und
Adressen von möglichen Zeugen sind für eine weitere Abwicklung des
Vorgangs nützlich. Wichtig: Im Protokoll sollte kein voreiliges
Schuldanerkenntnis abgegeben werden.

5.) Die Versicherung sofort benachrichtigen: Die Beteiligten
sollten möglichst schnell ihre Versicherung benachrichtigen. Wird
sofortige Hilfe bei Panne oder Unfall benötigt, empfiehlt sich auch
der kostenfreie Anruf bei der Notrufzentrale der Autoversicherer 0800
NOTFON D (0800.6683663). Von dort aus kann ggfs. auch die Ortung des
Standorts des Fahrzeugs / der Fahrzeuge erfolgen.

Die gleichen Regeln gelten auch im Ausland oder wenn das
gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen ist. Der Euroruf 112 gilt
in fast allen europäischen Ländern und wird direkt zur lokalen
Leitstelle durchgestellt, die je nach Notfall die zuständigen
Organisationen wie Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr alarmiert.
Bei einem Mobiltelefon ist der Euronotruf meist auch ohne eingelegte
SIM-Karte, Eingabe des PIN-Codes oder Aufhebung der Tastensperre
wählbar. Die Aufnahme des Unfalls vereinfacht ein standardisierter
Unfallbericht, den jeder Autofahrer kostenlos bei seiner Versicherung
anfordern und im Handschuhfach hinterlegen kann. Unfallbeteiligte
sollten zudem nach der grünen Versicherungskarte fragen. Sie ist zwar
innerhalb der EU keine Pflicht mehr, gilt jedoch als offizieller
Versicherungsnachweis und verhindert Probleme mit den Behörden.
Generell ist zu beachten, dass nach einem Unfall Fristen gelten:
Spätestens innerhalb einer Woche muss der Schaden bei der
Versicherung angezeigt werden.

Im Ernstfall zählt die Leistung der Versicherung

Damit ein Unfall im Urlaub die Stimmung nicht trübt, muss aber
nicht nur der Service des Versicherers, sondern auch das
Preis-Leistungs-Verhältnis stimmen: So erstattet CosmosDirekt seit
dem 14. März 2008 ihren Kunden im Vollkasko-Comfort-Schutz den
Neupreis sechs Monate länger als bisher. Dies gilt bei Neufahrzeugen
im Falle eines Totalschadens oder Fahrzeugdiebstahls innerhalb der
ersten 24 Monate ab Vertragsbeginn. Kunden, die einen Gebrauchtwagen
versichert haben, ersetzt CosmosDirekt bis zu zwölf Monate nach der
erstmaligen Zulassung auf den Kunden maximal den Kaufpreis - anstatt
nur den Wiederbeschaffungswert.

Auch ein Anstieg der Prämie bleibt dem Versicherten erspart: Der
Rabattschutz hält den Beitragssatz konstant und die
Schadenfreiheitsklasse ändert sich nicht - und das bei bis zu drei
Schäden. Bei Schadenfreiheit reduziert sich die vereinbarte
Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung jährlich um 50 Euro. "Die
Leistungen unseres Comfort-Paketes sind somit einzigartig am Markt",
resümiert Winfried Spies.

Originaltext: CosmosDirekt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/63229
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_63229.rss2

Ihre Ansprechpartner:

CosmosDirekt
Paul Neurohr
Tel.: 0681.9 66 61 40
Fax: 0681.9 66 66 62
E-Mail: paul.neurohr@cosmosdirekt.de

fischerAppelt Kommunikation
Eva Becker
Tel.: 030.72 61 46 243
Fax: 030.72 61 46 244
E-Mail: evb@fischerappelt.de


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