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Mietrecht-Experte warnt: Fast jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft / Mieter können Abrechnung aber einfach selber checken

Geschrieben am 17-03-2008

München (ots) - Wenn Mieter in diesem Frühjahr ihre
Mietnebenkostenabrechnung in Händen halten, sollten sie besonders
genau hinsehen. Laut Deutschem Mieterbund (DMB) können die
Mietnebenkosten, auch Betriebskosten genannt, derzeit
durchschnittlich 2,82 Euro pro Quadratmeter im Monat betragen. Was
auf den ersten Blick noch erträglich erscheinen mag, erweist sich bei
genauerer Betrachtung als erhebliche Belastung. "Für eine 75
Quadratmeter-Wohnung können zusätzlich zur Miete über 200 Euro
Nebenkosten fällig werden", erläutert der Bochumer Fachanwalt für
Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dirk Kimmeskamp. Doch nicht nur
gestiegene Gas- und Ölpreise treiben die Betriebskosten in die Höhe.

"Fast jede zweite Abrechnung in Deutschland ist fehlerhaft", warnt
Mietrecht-Experte Dirk Kimmeskamp in seinem gerade erschienenen
Ratgeber "Mietnebenkostenabrechnung". Viele Mieter zahlen
ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen. Oftmals sind formale
Fehler im Mietvertrag oder in der Abrechnung schnell zu entdecken.
Ganz oben auf der Fehlerskala:

- der Vermieter legt Kosten auf den Mieter um, die gesetzlich
nicht zulässig sind (z.B. Kosten der Hausverwaltung,
Reparaturkosten), oder vertraglich nicht vereinbart wurden (z.B.
Hausmeisterkosten),

- der in der Abrechnung angegebene Umlagemaßstab wurde nicht
vereinbart,

- die Abrechnung kann rechnerisch nicht nachvollzogen werden.

"Die Betriebskostenabrechnung sollte deshalb unbedingt Punkt für
Punkt durchgegangen werden", rät Kimmeskamp. In seinem Buch
"Mietnebenkostenabrechnung" aus der neuen Ratgeber-Reihe "Beck
kompakt" (Verlag C.H.Beck) liefert der Fachanwalt einen selbst für
juristische Laien einfachen Betriebskosten-Check. Wer einen Fehler in
seiner Abrechnung entdeckt, findet in dem Buch gleich die passenden
Musterbriefe für Beschwerde und Einspruch. Das Nachrechnen lohnt in
jedem Fall.

Der "Beck kompakt" Betriebskosten-Check

Und so einfach geht's: Wird im nachfolgenden "Beck kompakt"
Betriebskosten-Check eine Frage mit "nein" beantwortet, ist die
Abrechnung fehlerhaft.

Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass die Betriebskosten vom
Mieter zu tragen sind?

Ist eine Klausel im Vertrag vorhanden, die konkret bestimmt, dass
Betriebskosten neben der eigentlichen Miete vom Mieter zu zahlen
sind?

Sind die Minimalvoraussetzungen einer richtigen
Betriebskostenabrechnung eingehalten (Angabe der Gesamtkosten, des
Verteilerschlüssels, der auf den Mieter entfallenden Einzelkosten,
Höhe der geleisteten Vorauszahlungen, Endsaldo)?

Wurden die in der Abrechnung angeführten Betriebskostenarten im
Mietvertrag vereinbart?

Ist aus dem Mietvertrag ersichtlich, welche Kosten der Mieter zu
tragen hat? Beispiel: Wenn Hausmeisterkosten abgerechnet werden, muss
im Mietvertrag auch vereinbart sein, dass diese Kosten vom Mieter zu
tragen sind.

Sind die angeführten Kosten zulässige Betriebskosten im Sinne der
Betriebskostenvereinbarung?

Handelt es sich um Kosten, die in der Betriebskostenverordnung
aufgeführt sind?

Sind diese Kosten keine Verwaltungskosten? Stehen sie also nicht
im Zusammenhang mit den Kosten eines Hausverwalters?

Gehören die Kosten nicht zu den Kosten für die Instandsetzung?
Handelt es sich nicht um Reparaturen, Ausbesserungs- oder
Renovierungsarbeiten?

Beziehen sich die Kosten auf das Haus, in dem die Wohnung gelegen
ist?

Stimmen die Beträge der Belege mit den Beträgen in der Abrechnung
überein?

Ist für den Mieter ersichtlich, welchen Betrag er monatlich für
die Nebenkosten zu bezahlen hat?

Ist im Mietvertrag klar ersichtlich, ob es sich um eine Pauschale
oder um eine Vorauszahlung handelt?

Hat der Vermieter den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet?

Sind die Kosten für eine sparsame Bewirtschaftung des Gebäudes
sinnvoll und daher wirtschaftlich gerechtfertigt?

Wurden die Gesamtkosten nach dem richtigen Verteilerschlüssel auf
den Mieter verteilt? (zu prüfen: Welcher Verteilerschlüssel wurde im
Vertrag vereinbart?)

Ist der gleiche Schlüssel in der Betriebskostenabrechnung
vorhanden?

Stimmt die in der Abrechnung angesetzte Quadratmeterzahl/
Personenanzahl? Wurden die Quadratmeter richtig nach der
Wohnflächenverordnung errechnet? Wurden die Schrägen abgerechnet?
(auch zu prüfen: Mit wie viel Quadratmeter wurde der Balkon oder die
Terrasse angerechnet?)

Wurde der Abrechnungszeitraum von 12 Monaten eingehalten und auf
den Tag genau eingegrenzt?

Wurde die Abrechnung innerhalb der Jahresfrist erstellt? Der
Vermieter hat 12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode Zeit, die
Abrechnung zu erstellen.

Ist die Jahresfrist für Einwendungen des Mieters noch nicht
abgelaufen? Die Jahresfrist beginnt an dem Tag zu laufen, an dem der
Mieter die Abrechnung erhält.

Sind Betriebskosten von Gewerbeeinheiten herausgerechnet worden?

Wurden sämtliche monatlichen Vorauszahlungen verrechnet? Wurden
die Vorauszahlungen angegeben?

Wurde richtig gerechnet?

Ist die Höhe der Nachzahlung bzw. Kostenerstattung deutlich am
Ende der Rechnung zu erkennen?

Dirk Kimmeskamp, Mietnebenkostenabrechnung, Reihe Beck kompakt,
Verlag C.H.Beck, 128 Seiten, ISBN 978-3-406-5173-2, Euro 6,80.

Weitere Bände aus der neuen Ratgeberreihe Beck kompakt:
Anja Lotter, Unterhalt für Alleinerziehende, ISBN 978-3-406-57169-5
Joachim Mohr, Die Immobilie bei Trennung und Scheidung,
ISBN 978-3-406-57168-8
Peter Kenzelmann, Schlagfertigkeit, ISBN 978-3-406-57174-9
Frank Kittel, Sich durchsetzen, ISBN 978-3-406-57180-0
Madeleine Heiß, Unternehmenssteuerreform, ISBN 978-3-406-57
Kai Oppel, Business-Knigge, ISBN 978-3-406-57181-7
Lothar Haase, Erfolgsrhetorik, ISBN 978-3-406-57178-7
Ursula Kück, Controllinginstrumente, ISBN 978-3-406-57177-0
Jan vom Brocke, Betriebswirtschaftliche Formelsammlung,
ISBN 978-3-406-57
Gerald Pilz, Bilanzen lesen und verstehen, ISBN 978-3-406-57176-3
Roland Ottmann / Heinz Schelle, Projektmanagement,
ISBN 978-3-406-57175-6

Bei Fragen zu einzelnen Themen oder Kontaktwünschen mit den
Autoren sowie für Rezensionsexemplare sprechen Sie uns gerne an.

Originaltext: Verlag C.H.Beck
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34486
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34486.rss2

Pressekontakt:
RA Mathias Bruchmann
Tel. (089) 381 89-266
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Mathias.Bruchmann@beck.de


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