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Vergabe terrestrischer Frequenzen an den Rundfunk ist ausschließliche Sache der Mitgliedstaaten. Das muss auch künftig so bleiben!

Geschrieben am 14.03.2008 - [Nächster Artikel]

Köln/Saarbrücken (ots) - "Die Vergabe terrestrischer Frequenzen an
den Rundfunk ist elementar für die Ausgestaltung der Medienordnung in
Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten der EU. Jegliche
Einschränkung dieser mitgliedstaatlichen Gestaltungskompetenz durch
Vorgaben aus Brüssel ist aus Sicht der ARD inakzeptabel. Die
Europäische Kommission will sich mit ihren Vorschlägen zur Revision
des Telekom-Pakets in erheblichem Maße Harmonisierungs- und
Kontrollrechte zuschreiben lassen. Ich begrüße sehr, dass die
Bundesländer diesen Bestrebungen mit Blick auf die Rundfunkfrequenzen
einen Riegel vorschieben wollen", kommentierte der ARD-Vorsitzende
und SR-Intendant Fritz Raff die heutige Positionierung des
Bundesrates zu den Kommissionsvorschlägen hinsichtlich der
Überarbeitung des sogenannten Telekom-Pakets.

In seiner heutigen Stellungnahme hatte der Bundesrat betont, dass
der digitalen Terrestrik auch künftig herausragende Bedeutung
zukomme, um Vielfalt im Rundfunk, einschließlich des Zugangs lokaler
und regionaler Anbieter zu sichern, sowie alle Bürger auch in der
Fläche mit stationären, mobilen und portablen audiovisuellen Diensten
zu versorgen. Ferner unterstützt der Bundesrat eine verbesserte
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene, um das
Potenzial der sogenannten digitalen Dividende bestmöglich zu
erschließen. Er hält jedoch eine Zentralisierung der
Frequenzverwaltung für nicht erforderlich.

In ihren Revisionsvorschlägen ließe die Kommission jegliches
Verständnis für die demokratischen, kulturellen und sozialen
Funktionen des frei empfangbaren Rundfunks in Europa vermissen, so
Raff. Auch dieser solle hinsichtlich der von ihm genutzten
Übertragungswege, hier speziell mit Blick auf die Terrestrik,
grundsätzlich dem Liberalisierungs- und Deregulierungsansatz der
Kommission unterworfen werden. Die Rolle, die dem Rundfunk,
öffentlich-rechtlich und privat, bei der Wahrung und Förderung von
Medienpluralismus und kultureller Vielfalt zukomme, werde
weitestgehend ignoriert, so Raff weiter. Es sei gut, dass die
Bundesländer hieran eindeutige Kritik übten und notwendige
Nachbesserungen im anstehenden europäischen Gesetzgebungsprozess
einforderten.

Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff unterstrich: "Wir sind dem Prinzip
der effizienten Nutzung der Rundfunkfrequenzen verpflichtet und
handeln entsprechend. Wir haben die Digitalisierung der
terrestrischen Rundfunkübertragung durch DVB-T entscheidend
vorangetrieben, zugleich fördern wir die Fortentwicklung dieses
Standards. Die "digitale Dividende", deren Verteilung derzeit
diskutiert wird, haben der öffentlich-rechtliche und der kommerzielle
Rundfunk durch die Einführung von DVB-T überhaupt erst ermöglicht.
Mit unseren attraktiven Programmangeboten konnten die Zuschauerinnen
und Zuschauer überhaupt erst davon überzeugt werden, den
analog-digitalen Umstieg nachzuvollziehen und damit DVB-T in
Deutschland zu einem großen Erfolg zu verhelfen."

Der öffentlich-rechtliche und der private Rundfunk in Deutschland
müssten bei der Verteilung der digitalen Dividende in Deutschland
angemessen beteiligt werden, sagte Raff weiter. "Der Rundfunk braucht
hier Entwicklungsperspektiven, um über die Verbesserung von Ton- und
Bildqualität, Stichwort: HDTV, und zusätzliche Angebote die
digital-terrestrische Rundfunkverbreitung wettbewerbsfähig zu halten.
Die digital-terrestrische Verbreitung der Programme der ARD ist nicht
durch andere Übertragungsformen substituierbar. Sie trägt maßgeblich
zur Erfüllung unseres Grundversorgungsauftrags bei."

Originaltext: ARD Radio & TV
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29876
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29876.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen steht Ihnen die WDR-Pressestelle, Frau Gudrun
Hindersin, Telefon: 0221-220 2405 zur Verfügung.
 
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