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Deutsche Umwelthilfe muss Gegendarstellungen von Betrugsfilterherstellern nicht veröffentlichen

Geschrieben am 13.03.2008 - [Nächster Artikel]

Berlin (ots) - OLG Karlsruhe gibt Berufung der Deutschen
Umwelthilfe gegen Veröffentlichung einer Gegendarstellung der Firma
Bosal statt - Betrugsfilterhersteller GAT zog wenige Tage vor dem
Gerichtstermin seinen Antrag auf Veröffentlichung mehrerer
Gegendarstellungen zurück - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Der
Versuch, die Aufklärungsarbeit der Deutschen Umwelthilfe mit
haltlosen Gegendarstellungen zu behindern, ist damit endgültig
gescheitert"

13. März 2008: Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat sich auf
ganzer Linie gegen den Versuch der Hersteller von unwirksamen
Dieselpartikelfiltern durchgesetzt, über Gegendarstellungen die
Aufklärungsarbeit der DUH zu behindern bzw. zu diskreditieren.
Nachdem die DUH im August 2007 die Verbraucher erstmals vor
unwirksamen Billigfiltern der Hersteller GAT und Bosal warnte,
erwirkten diese Firmen vor dem Landgericht Konstanz
Gegendarstellungen, die die DUH seitdem auf ihren Internetseiten
veröffentlichen musste.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab jetzt einer entsprechenden
Berufung der DUH gegen ein Urteil des Landgerichts Konstanz statt,
das die Veröffentlichung einer Gegendarstellung der Firma Bosal
verfügt hatte. Der Betrugsfilter-Hersteller GAT hatte bereits kurz
vor einer entsprechenden Entscheidung des OLG Karlsruhe seinen
Anspruch auf Gegendarstellung von sich aus zurückgezogen.

"Der dreiste Versuch der Hersteller von Betrugsfiltern, mit
sachlich falschen Gegendarstellungen die Aufklärungsarbeit eines
Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes zu behindern bzw. zu
diskreditieren, ist damit endgültig gescheitert", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Von August bis Oktober 2007
stand die DUH mit ihren Warnungen vor den Betrugsfiltern völlig
alleine. In dieser Zeit gelang es GAT und Bosal, durch die in erster
Instanz durchgesetzten Gegendarstellungen viele Bürger zu
verunsichern, ob die von der DUH ausgesprochenen Warnungen zutreffen,
zumal auch die zuständigen Bundesministerien für Umwelt und Verkehr
über Monate hinweg wahrheitswidrig behaupteten, ihnen lägen keine
Erkenntnisse vor, dass diese Filtersysteme nicht funktionierten".

Die jetzige Entscheidung des OLG Karlsruhe bestätigt erfreulich
klar die Rechtsauffassung der Deutschen Umwelthilfe. Allerdings habe
das Gericht darauf verzichtet, die grundsätzliche Frage zu klären, ob
gegenüber im Internet eingestellten Pressemitteilungen von Verbänden
überhaupt ein Gegendarstellungsrecht bestehe. Dies sei jedoch
wichtig, um eine Situation zu vermeiden, dass "jede Pressemitteilung
im Internet prinzipiell mit Hilfe von Gegendarstellungen
neutralisiert werden kann, die nicht einmal sachlich zutreffend sein
müssen."

DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger erklärte: "Der Versuch der Hersteller
mangelhafter Filter, die Öffentlichkeit mit rechtswidrigen
Gegendarstellungen in die Irre zu führen, erweist sich spätestens mit
dem Karlsruher Urteil als Bumerang."

Die DUH hatte im August 2007 erstmals vergleichende Prüfergebnisse
von Dieselpartikelfiltern veröffentlicht und damit den Skandal um
funktionsuntüchtige Filtersysteme aufgedeckt. Die Umweltorganisation
nannte dabei auch die Namen der Hersteller GAT, Bosal, Tenneco Walker
und Ernst, deren Nachrüstfilter sich als nicht ausreichend wirksam
erwiesen hatten. Mindestens 40.000 dieser Betrugsfilter waren -
steuerlich mit 330 Euro gefördert - in die Fahrzeuge ahnungsloser
Autofahrer eingebaut worden. Die Hersteller GAT und Bosal hatten die
DUH nach der Erstveröffentlichung mit Gegendarstellungen und weiteren
Klagedrohungen überzogen. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass
die DUH in allen Punkten sachlich richtig lag und zudem seit Herbst
2006 im Bundesumweltministerium ein Fachgutachten rechtswidrig unter
Verschluss gehalten wurde, das bereits damals die mangelnde
Wirksamkeit des GAT-Filters belegte. Dessen Veröffentlichung setzte
die DUH Ende November 2007 über einen Entscheid des VG Dessau durch.

Der Dieselfilterskandal dauert an, weil eine von der
Bundesregierung mit ausgehandelte, nach Auffassung der DUH
rechtswidrige "Kulanzregelung" die steuerlichen Vorteile selbst für
die Filtersysteme weiter zusagt, die durch Fälschung und Manipulation
der Prüfprotokolle durch das Unternehmen GAT eine "Allgemeine
Betriebserlaubnis" erhalten hatten.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 01713649170, Fax.: 0302400867-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Tel.: 03024008670, Mobil: 01715660577, Fax: 030240086719,
E-Mail: rosenkranz@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwälte Geulen & Klinger, Schaperstraße 15,
10719 Berlin, Tel.: 0308847280, Fax: 03088472810, E-Mail:
klinger@geulen.com
 
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