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Trotz Blechschaden Osterurlaub genießen / Wenn's kracht, hilft der Zentralruf bei der Schadenregulierung

Geschrieben am 13-03-2008

Hamburg (ots) - Zu Ostern wird es in diesem Jahr besonders eng auf
den Autobahnen. In sieben Bundesländern beginnen gleichzeitig die
Ferien. Am Wochenende des 15. und 16. März werden viele Urlauber
unter anderem aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg
gleichzeitig auf den Hauptverkehrsrouten unterwegs sein. Neben Stress
bedeuten volle Straßen auch immer erhöhte Unfallgefahr. Deshalb ist
es wichtig, gelassen zu bleiben und vorausschauend zu fahren. Doch
was tun, wenn' s im Urlaub kracht? Wer sich die Ferienstimmung nicht
verderben lassen will, sollte bei einem Unfall wissen, was zu tun
ist. Erste Helfer sind häufig die 22.000 Notrufsäulen an Autobahnen,
Bundes- und Landstraßen. Ist keine Notrufsäule in Sicht, hilft der
gebührenfreie Handy-Notruf 0800 NOTFON D (0800 - 668366 3). Egal, ob
ein Notruf über das Handy oder über eine Notrufsäule eingeht, der
Anrufer wird direkt mit dem Notruf der Autoversicherer in Hamburg
verbunden. Nach dem ersten Schreck ist die unkomplizierte
Schadenregulierung oft das wichtigste Anliegen der Unfallbeteiligten.
Der Zentralruf der Autoversicherer hilft bei der Schadenregulierung
im In- und Ausland.

Schnelle und einfache Schadenregulierung

Der Zentralruf der Autoversicherer ist nach § 8 des
Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) die staatliche Auskunftsstelle
zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. "Die Mitarbeiter beim
Zentralruf ermitteln nach Angabe des Kennzeichens des gegnerischen
Fahrzeugs und des Schadentags für jedes Fahrzeug die zuständige
Versicherungsgesellschaft und deren Kontaktdaten", erklärt Birgit
Luge-Ehrhardt von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL).
"Der Schaden sollte umgehend der Versicherung gemeldet werden,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche", rät Stephan Schweda vom
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Der
Geschädigte muss nicht warten, bis sich der Unfallgegner bei seiner
Versicherung meldet und den Schaden anzeigt. Er sollte die
gegnerische Versicherung selbst benachrichtigen, um die
Schadenregulierung einzuleiten. Im Jahr wird der Zentralruf Service
etwa 2,1 Millionen Mal in Anspruch genommen. Die Schadenmeldung
erfolgt meist telefonisch, aber auch per Fax, Post oder Internet.
Fotos oder Skizzen der Unfallstelle, ein Unfallprotokoll und
Zeugenaussagen sind hilfreich. Aufgabe der Haftpflichtversicherung
ist es, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen, der durch den
Unfall entstanden ist. Bei Bagatellschäden reicht der Versicherung
meist ein Kostenvoranschlag oder die Reparaturrechnung, Kosten für
einen Sachverständigen werden in der Regel nicht übernommen. Bei
größeren Schäden werden meist Schadengutachter notwendig. Sinnvoll
ist es, mit der Versicherung Rücksprache zu halten, um zu klären,
welche Kosten übernommen werden.

Hilfe zur Schadenregulierung nach Auslandsunfall

Durch die 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie wurde der Zentralruf
zur staatlichen Auskunftsstelle für die Schadenregulierung nach
Auslandsunfällen. Jährlich geraten rund 150.000 Deutsche
unverschuldet in einen Verkehrsunfall im Ausland. Sprachbarrieren,
eine Flut von Papieren und juristischer Aufwand prägten in der
Vergangenheit die Regulierung solcher Schäden. Mit der Richtlinie
wurde die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten aus Ländern
der Europäischen Union vereinfacht. Jeder Versicherer in Europa hat
in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. Wer
zum Beispiel in den Niederlanden Opfer eines Verkehrsunfalls wird,
kann sich in Deutschland an den Beauftragten der niederländischen
Versicherung wenden. Und wer das ist, erfährt der Geschädigte beim
Zentralruf der Autoversicherer. Ist die ausländische Versicherung
bekannt, kann sofort der Kontakt zum Beauftragten der ausländischen
Versicherung hergestellt werden. Ist die ausländische Versicherung
unbekannt, benötigen die Mitarbeiter beim Zentralruf das Kennzeichen
des ausländischen Unfallverursachers, den Unfalltag und das
Unfallland um den Beauftragten der niederländischen Versicherung zu
ermitteln.

Dachträger & Co: Welches Zubehör ist mitversichert?

Egal, ob es in die Berge oder an die See geht, wie es mit dem
Versicherungsschutz für Ski und Fahrrad aussieht, ist vielen
Autofahrern unbekannt. Bei Gepäck, das außerhalb des Autos
transportiert wird, muss darauf geachtet werden, dass die Halterungen
mit dem Auto fest verbunden sind. Tipp: Nach einer Viertelstunde
nochmals anhalten und die Befestigungen kontrollieren. In der Regel
sind folgende Teile ohne Beitragszuschlag mitversichert: Dachträger
für Fahrräder, Ski und Surfbretter, Anhänger-Vorrichtung und
Dachgepäckträger. Stephan Schweda vom GDV rät: "Um ganz sicher zu
sein, ist es sinnvoll, in den allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrtversicherung (AKB) nachzuschauen. Dort findet sich eine
Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile. Anhand dieser
Liste können Sie überprüfen, welche Teile in der Kaskoversicherung
genau mitversichert sind."

Internet-Tipp: Noch mehr Informationen rund um die
Schadenregulierung gibt es unter www.zentralruf.de und
www.versicherung-und-verkehr.de .

Digitales Bildmaterial: http://www.zentralruf.de/kurzurlaub.html

Originaltext: GDV-Dienstleistungs GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51912
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51912.rss2

Pressekontakt:
Hill & Knowlton Communications
Alexandra Haberstroh
Quartier 207, Friedrichstraße 76
10117 Berlin
Telefon: 030 - 28 87 58-47
Telefax: 030 - 28 87 58-38
alexandra.haberstroh@hillandknowlton.com


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