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Verstoß gegen EU-Umweltrecht: Deutschland verzichtet auf Kontrolle der Energieverbrauchs-Kennzeichnung für Pkw

Geschrieben am 12.03.2008 - [Nächster Artikel]

Berlin (ots) -

- Querverweis: Ein Dokument liegt in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und ist unter
http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -

Autokäufer werden nicht korrekt über den Spritverbrauch informiert
- Deutsche Umwelthilfe fordert von EU-Kommission Einleitung eines
Vertragsverletzungsverfahrens - Bundesregierung und Landesregierungen
ignorieren Verstöße gegen Kennzeichnungspflicht und beschneiden das
Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger - DUH-Geschäftsführer
Resch fordert angesichts immer neuer Ölpreisrekorde "flächendeckende
Kontrollen der Spritverbrauchsangaben" durch die Bundesländer und
"sofortiges Ende der einseitigen Schutzpolitik für die Autoindustrie
zu Lasten der Verbraucher"

12. März 2008: Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat erneut
festgestellt, dass geltendes europäisches Umweltrecht in Deutschland
faktisch nicht umgesetzt und dessen Anwendung nicht kontrolliert
wird. So verzögerte sich die Umsetzung der EU-Richtlinie zur
Kennzeichnung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen neuer
Pkw in deutsches Recht wegen des Widerstandes der Automobilindustrie
um mehrere Jahre. In den fast vier Jahren seit Inkrafttreten der so
genannten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV)
wird ihre Umsetzung in den Bundesländern praktisch nicht
kontrolliert.

Nach Recherchen der DUH wurde bisher nicht ein einziges
Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Bußgeld abgeschlossen. Acht
der 16 Bundesländer benannten bis heute nicht die zuständigen
Vollzugsbehörden. "Es kann nicht sein, dass jeder Falschparker
zuverlässig ein Knöllchen kassiert und gleichzeitig der Staat im
Umwelt- und Verbraucherschutzrecht faktisch auf jede Kontrolle
verzichtet", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

"In Deutschland können Pkw-Hersteller und Autohandel unter den
zugekniffenen Augen der Behörden durch nicht korrekte oder ganz
fehlende Verbrauchsangaben den Autokäufer zum Kauf spritdurstiger
Fahrzeuge verführen. Damit unterläuft Deutschland eine der Säulen der
europäischen Klimapolitik: Die korrekte Auszeichnung von
Spritverbrauch und CO2-Ausstoß soll den Autofahrer in die Lage
versetzen, durch bewusstes Verhalten beim Neuwagenkauf die späteren
Kosten für den Spritverbrauch zu senken und so auch den Ausstoß der
klimarelevanten Abgase zu reduzieren", kritisierte Resch.

Angesichts eines zwischenzeitlich auf fast 110 US $ pro Barrel
gestiegenen Rohölpreises wiegt für die DUH der fortgesetzte Verstoß
der Bundesrepublik Deutschland gegen die Klimapolitik der
EU-Kommission besonders schwer. Die EU-Klimapolitik sieht
ausdrücklich vor, dass Unternehmen die Verbraucherinnen und
Verbraucher über die Klimarelevanz von langlebigen Wirtschaftsgütern
informieren müssen, um ihnen eine umweltbewusste Entscheidung zu
ermöglichen. Umweltinformationen gehören zu den zentralen Säulen der
EU-Klimapolitik, weil letztlich bewusste Kaufentscheidungen der
europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher die Wirksamkeit der
Klimaschutzanstrengungen bestimmen. "Im Europarecht gilt der
Grundsatz der praktischen Wirksamkeit, das heißt, dass die
Mitgliedstaaten alle geeigneten Maßnahmen ergreifen müssen, um dem
europäischen Recht zur Durchsetzung zu verhelfen", sagte Dr. Cornelia
Nicklas, Leiterin Recht der DUH. "Die jahrelange faktische
Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/94/EG bedeutet das genaue
Gegenteil und verlangt nach rechtlichen Konsequenzen. Wenn die
deutschen Behörden vor Ort nichts unternehmen, sollte die Europäische
Kommission einschreiten."

In Zeiten ständig steigender Energiepreise hat die deutliche und
vor allem nachzuvollziehende Kennzeichnung des Spritverbrauchs von
Autos auch eine soziale Komponente: Nur wer beim Neukauf die später
zu erwartenden Betriebskosten des Autos überblicken kann, behält die
privaten Haushaltskosten im Griff. Resch fordert daher, dass auch für
Autos schnellstmöglich ein optisch einprägsames Energielabel
eingeführt wird und Pkw nach Energieeffizienzklassen eingeteilt
werden. Ein eindeutiges Energielabel hat sich bereits bei großen
Haushaltsgeräten wie zum Beispiel Kühlschränken bewährt und
ermöglicht es Verbrauchern, die Energieeffizienz auf einen Blick
einzuschätzen. "Hierzulande jedoch wird das gesetzlich verankerte
Recht auf Verbraucherinformation vom offensichtlich verbrieften Recht
der deutschen Autoindustrie auf Verschleierung ausgehebelt", sagte
Resch und erinnerte daran, dass die Autohersteller schon im Jahr 2004
bei der rechtlichen Umsetzung der EU-Richtlinie im
Bundeswirtschaftsministerium alles daran setzten, die
Kennzeichnungspflicht zu kippen.

Resch fordert von den Bundesländern ein "sofortiges Ende der
einseitigen Schutzpolitik für die Autoindustrie zu Lasten von
Verbrauchern und des Klimaschutz." Die DUH fordert in allen 16
Bundesländern die Benennung zuständiger Behörden, eine sofortige
flächendeckende Kontrollen bei den Autohäusern und die
Veröffentlichung von Verstößen im Internet. "Wir erwarten von den
Vollzugsbehörden eine gründliche Überprüfung der Pkw-Kennzeichnung in
den Autohäusern", sagte Resch. "Es kann nicht sein, dass der
Autofahrer regelmäßig und zu Recht beim Falschparken belangt wird,
der Staat bei ungleich schwereren Verstößen der Autohersteller und
des Handels aber wegschaut."

Die Ergebnisse der DUH Recherche in den Bundesländern

Nach einer bundesweiten Umfrage unter den 16 Bundesländern (Stand
Dezember 2007) hat die Hälfte aller Bundesländer vier Jahre nach
Inkrafttreten der Verordnung noch nicht einmal die zuständigen
Vollzugsbehörden für die Pkw-EnVKV benannt. Von diesen acht Ländern
streiten Bayern und Schleswig-Holstein ab, dass es die Notwendigkeit
zur Benennung überhaupt gibt. In Bremen und Sachsen-Anhalt ist nicht
absehbar, wann die Benennung von Behörden stattfindet,
beziehungsweise ob diese überhaupt angestrebt wird. In Berlin ist man
sich über die prinzipielle Zuordnung zu einem Ressort unklar.
Niedersachsen und das Saarland planen die Benennung von Behörden,
diese hat bisher jedoch nicht stattgefunden. In
Mecklenburg-Vorpommern sollte die Zuständigkeit im Rahmen der
Funktionalreform geregelt werden, die jedoch vom
Landesverfassungsgericht im Juli 2007 für verfassungswidrig erklärt
wurde. Von den anderen acht Bundesländern liegen im Falle
Baden-Württembergs noch keine Vor-Ort-Ergebnisse vor. Jedoch blieb
die Frage ungeklärt, ob überhaupt Vollzugskontrollen stattfinden.
Ähnlich ist dies in Hamburg. In Hessen ist seitens der Landkreise und
kreisfreien Städte keine Rückmeldung an die Landesbehörde vorgesehen.
Nordrhein-Westfalen konnte ebenfalls keine Ergebnisse vorweisen und
strebt eine Selbstverpflichtung mit dem Kfz-Gewerbe an. Auch aus
Thüringen gibt es keinerlei Informationen über Ergebnisse der
Vollzugsbehörden. Stichprobenhafte Kontrollen finden nach der
Recherche der DUH überhaupt nur in drei von 16 Bundesländern statt:
in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen, in keinem Fall kam es zu
einem Bußgeldbescheid.

Angesichts zahlreicher Programme für mehr Umwelt- und Klimaschutz
sieht Resch eine deutliche Ambivalenz zwischen Worten und Taten auf
Länder-Ebene: "Wenn zuständige Stellen ihren Verpflichtungen nicht
nachkommen, verwundert es nicht, dass die Umsetzung gesetzlicher
Regelungen vor Ort lückenhaft ist. Die Pkw-EnVKV gilt seit fast vier
Jahren. Es ist völlig unverständlich, weshalb es den Ländern in
dieser Zeit nicht gelungen ist, den Vollzug vor Ort sicherzustellen".
Es könne nicht sein, dass die DUH, die seit Jahren stichprobenartige
Kontrollen durchführt, dauerhaft Aufgaben des Staates übernehme. Die
DUH habe daher am 18. Februar 2008 Beschwerde bei der Europäischen
Kommission eingelegt und Kommissionspräsident José Manuel Barroso zur
Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland
aufgefordert (siehe Brief in der Anlage).

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 240 08 67-10, Mobil: 0171
364 91 70, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 240 08 67-18, Mobil: 0162
63 44 657, E-Mail: nicklas@duh.de

Ulrike Fokken, Politik&Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 240 08 67-22, Mobil: 0151 55 01 70
09, E-Mail: fokken@duh.de
 
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