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Südwest Presse: Kommentar zum Datenschutz
Geschrieben am 11.03.2008 - [Nächster Artikel] |
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Ulm (ots) - In seiner gestrigen Entscheidung greift das Bundesverfassungsgericht auf ein Grundrecht zurück, das es selbst zum Thema Volkszählung entwickelt hat: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Staat darf, lautet die Entscheidung, Autokennzeichen erfassen, wenn er sie mit der Fahndungskartei abgleichen will. Er muss, wenn das Fahrzeug weder gestohlen ist noch ohne Versicherungsschutz fährt, die Daten aber sofort und "spurenlos" löschen. Auch darf er sie nicht mit persönlichen Daten verknüpfen, um Bewegungsprofile erstellen zu können. Der Einwand aus Hessen und Schleswig-Holstein, gegen deren Vorschriften die Verfassungsbeschwerden eingereicht worden waren, die erfassten Daten seien öffentlich zugänglich, ließ das Gericht nicht gelten. Auch solche Daten seien vor automatisierten Massenerfassungen geschützt. Wieder einmal musste das Gericht schwere handwerkliche Mängel rügen. Eingriffe in ein Grundrecht sind nur gesetzlich möglich. Die beiden abgekanzelten Länder hatten jedoch nur Vorschriften erlassen, bevor sie sammelten. Die Richtung des Gerichts ist klar und beruhigend: Der Staat darf nicht alles wissen und sammeln, was er wissen und sammeln kann. Nur leider versucht er es immer wieder, und es bedarf einer solchen gerichtlichen Grätsche, um ihn in seine Grenzen zu verweisen. Wieder konnten wir gestern erleben, welch einzigartiges Juwel Deutschland mit diesem Gericht hat.
Originaltext: Südwest Presse Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2
Pressekontakt: Südwest Presse Lothar Tolks Telefon: 0731/156218
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