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Sicherheit: Luftverkehr begrüßt neuen Handlungsspielraum

Geschrieben am 11.03.2008 - [Nächster Artikel]

Berlin (ots) - Auf die Einigung in der Europäischen Union, die
Sicherheitsregeln im Luftverkehr neuen Erkenntnissen anzupassen und
damit auch den Reiseverlauf für Passagiere zu verbessern, hat der
deutsche Luftverkehr positiv reagiert. Die Überarbeitung der
EU-Luftsicherheits-Verordnung 2320/2002 zeigt eine willkommene
Sachlichkeit in der Sicherheitsdiskussion. Der deutsche Luftverkehr
begrüßt diesen neuen Handlungsspielraum. Airlines und Airports
erkennen darin gute Ansätze, ein sinnvolles Verhältnis zwischen
Gefahrenabwehr und Mobilitätsbedürfnis herzustellen:

Nach zweieinhalbjährigen Verhandlungen haben sich EU-Kommission,
EU-Parlament und Ministerrat darauf verständigt, die
Luftsicherheitsverordnung zu novellieren. Am Dienstag wurde die
Einigung verabschiedet. Sie sieht u. a. die Möglichkeit zur Stärkung
der sogenannten "One Stop Security" vor - also einer Abschaffung von
erneuten Sicherheitskontrollen für Passagiere und deren Gepäck, wenn
bereits am Ausgangsflughafen eine EU-konforme Sicherheitskontrolle
erfolgt ist. Auch können unter gewissen Voraussetzungen Verzögerungen
vermieden werden, die durch das Ausladen von Gepäck entstehen, wenn
der Fluggast nicht zum Flug erschienen ist. Gleichzeitig eröffnet die
Einigung die Möglichkeit, die Finanzierung der Sicherheitsmaßnahmen
neu zu diskutieren und in jedem Fall mehr Transparenz darüber zu
gewinnen, wer in welchem europäischen Land was zahlt.

Zur umstrittenen Flüssigkeitsregelung gab es noch keine neue
Entwicklung. Allerdings ist auch dort der Weg für eine Überprüfung
geebnet.

"Zum Schutz der Bevölkerung muss das richtige Augenmaß gewahrt
werden. Dieses haben die europäischen Institutionen hier erkennen
lassen", sagt Tanja Wielgoß, Geschäftsführerin des Bundesverbandes
der Deutschen Fluggesellschaften (BDF). Auch der Geschäftsführer der
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV), Ralph Beisel,
begrüßt den Kompromiss: "Der neue Spielraum trägt der Dynamik der
technischen Entwicklung Rechnung und stellt den ersten Schritt zu
mehr Flexibilität und Effizienz dar."

Beide Verbände sprechen sich dafür aus, den konstruktiven Ansatz
konsequent weiter zu verfolgen. Die kontinuierliche Prüfung von
Nutzen und Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns muss sich aber
auch auf andere sicherheitsrelevante Debatten wie die Speicherung von
Fluggastdaten beziehen. Die hier diskutierten Maßnahmen sind nicht
nur bürgerrechtlich bedenklich, sondern auch organisatorisch
überzogen. Bisher ist noch nicht einmal die letzte Richtlinie zur
Datenübermittlung umgesetzt. Die Einführung einer neuen Maßnahme ohne
Prüfung der alten laufe deshalb ins Leere.

Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde
1947 in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste Verband der
zivilen Luftfahrt in Deutschland. Heute vertritt der Flughafenverband
ADV die Flughäfen in der Schweiz, Österreich und in Deutschland. Er
setzt sich für einen leistungsstarken und wettbewerbsfähigen
Luftverkehrsstandort Deutschland ein.

Der BDF vertritt die Interessen der deutschen Linien-, Charter-
und Low Cost-Carrier gegenüber Wirtschaft und Politik. Die
Verbandsmitglieder gehören zu den weltweit sichersten
Fluggesellschaften. Sie befördern jährlich knapp 120 Millionen
Passagiere. Dabei kommen mehr als 700 moderne Flugzeuge zum Einsatz.
In Summe beschäftigen die BDF-Fluggesellschaften nahezu 120.000
Mitarbeiter.

Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44169.rss2

Pressekontakt:
ADV:
Leif Erichsen
Tel. 030 310118-52
Mobil 0157 72 58 94 76

BDF:
Sabine Teller
Tel. 030 700 1185-13
Mobil 0172 3996033
 
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